Verkauf in der Türkei?
Hallo zusammen,
ich habe im Jahr 2009 gemeinsam mit meiner Schwester, Bruder und Mutter eine Ladenfläche von meinem verstorbenen Vater geerbt.
im August 2022 habe ich leider die ganzen Anteile abgekauft, weil ich damals nichts von einer Schenkung wusste.
Der Betrag der Bezahlt wurde lag bei 400.000 türkische Lira.
Ich habe somit den Nachweis von der Erbschaft im Jahr 2009, den Kaufvertrag zwischen meinen Geschwistern und mir von 2022.
Nun möchte ich die Gewerbefläche verkaufen. Durch die Situation in der Türkei und der Inflation ist der Wert nun sehr angestiegen.
Das heißt, wenn ich es verkaufe werde ich es für 8.100.000 türkische Lira verkaufen.
Das Geld werde ich in der Türkei bei der Bank in Euro einzahlen. Das sind dann ca. 200.000€. Hierbei handelt es sich um ein Konto wo die Geldanlage nicht verzinst wird. So kann ich wie ich weiß die Kapitalertragssteuer umgehen, oder?
Nach dem Verkauf habe ich nun noch einen Verkaufvertrag.
Somit habe ich den Nachweis von der Erbschaft im Jahr 2009, den Kaufvertrag zwischen meinen Geschwistern und mir von 2022 und den aktuellen Kaufvertrag an eine weitere Person.
Mit diesem Nachweis kann ich das Geld ohne Probleme nach Deutschland auf mein Konto bei meiner Hausbank schicken, habe ich das richtig verstanden?
Nun geht es mir Hauptsächlich um die Versteuerung.
Ich habe mitbekommen, dass seit 2021 türkische Finanzinstitute (Banken und Versicherungen) verpflichtet sind, Informationen zu Konten, deren Inhabern, Kontosalden und Erträgen wie Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne an die türkischen Steuerbehörden zu melden. Diese leiten die Meldungen dann an die deutschen Steuerbehörden weiter.
Die Ladenfläche stand bis heute leer und hatte dadurch keine Einnahmen.
Durch den steigenden Wechselkurs habe ich somit einen Gewinn in Höhe von ca 180.000€ erzielt.
2022: Betrag 400.000 Lira also ca. 20.000€
2024 Betrag 8.100.000 Lira also ca. 200.000€
Was wird hier genau versteuert und um was für eine Art handelt es sich hierbei?
Gibt es hierfür eine Vereinfachung?
3 Antworten
Der Schverhalt ist etwas unklar.
Der Laden wurde 2009 geerbt.
Die Anteile Deiner Geschwister hast Du in 2022 gekauft.
Wie viel Anteil hattest Du vorher? Also wie viele Geschwister seid Ihr?
In 2024 hast Du nun verkauft.
Der Teil des Verkaufs, der den Kauf von Deinen Geschwistern entspricht ist erstmal steuerverstrickt.
Der Teil, der Dir schon vorher gehörte nicht.
Zu versteuern ist der Verkauf in Deutschland nicht, weil die Immobilie in der Türkei liegt.
Basis ist aber eben der Anteil der gehandelt wurde.
Damit es plastisch wird:
angenommen Du hast 3 Geschwister. Also hast Du 3/4 gekauft und 3/4 verkauft. Demnach ca. 6 Mio. Lira Verkaufspreis für 3/4 = 150.000,- Euro. gekauft für 400.000 Lira = 20.000,- Euro, also Gewinn 130.000,-.
Aber der Teil, der hier zu versteuern wäre, wenn die Immobilie in Deutshcland wäre, unterliegt dem Progressionsvorbehalt.
Wenn Du in 2024 In Deutshcland ein zuversteuerndes Einkommen von 30.000,- hast (reines Beispiel, nur zu Verdeutlichung) Steuer 4.446,- Euro. Dann werden die 130.000,- dazu gezählt und bei 160.000,- abgelesen. Das sind 59.10,- Oder 37,3 %
Diese 37.3 % werden dann auf Deine 30.000,- Euro angewendet udn Deine Steuer steigt von 4.446,- auf 11.190,- Euro, also 6.744,- Steuer durch den Grundstücksverkauf.
Das Geld auf dem Konto ist nur relevant, wenn Du dafür Zinsen bekommst und dann nur mit 25 % Abgeltungssteuer.
Wenn dein Wohnsitz in D ist und du hier unbeschränkt steuerpflichtig bist, ist der Verkauf der in 2022 erworbenen Anteile steuerpflichtig. Wo die Immobilie liegt, ist m.E. irrelevant. Entsprechend musst du diesen Gewinn ermitteln und in deiner Steuererklärung angeben. In der Türkei bereits gezahlte Steuern können gem. DBA angerechnet werden. Nur für den Anteil, der dir vorher schon gehörte fällt keine Steuer an, da dieser über 10 Jahre in deinem Besitz war.
Bei einem solch komplexen Sachverhalt würde ich die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch nehmen. Noch besser wäre es gewesen, das vor dem Kauf in 2022 zu tun, denn dann hätte man das besser gestalten können. Nun ist es so wie es ist und du darfst dein Finanzamt am Verkauf beteiligen.
Wenn dein Wohnsitz in D ist und du hier unbeschränkt steuerpflichtig bist, ist der Verkauf der in 2022 erworbenen Anteile steuerpflichtig. Wo die Immobilie liegt, ist m.E. irrelevant.
Dann empfehle ich den Artikel 6 Absatz 1 des DBA (Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung) vom 19. 09. 2011 (hat heute 13. Jahrestag) zu lesen. Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen (Grudnstücke mit Läden sind wohl alle unbeweglich) sind in dem Land zu versteuern, in dem das unbewegliche Vermögen liegt.
Die Immobilie in der Türkei wurde im Jahr 2009 durch vier geteilt. Schwester, Bruder, Mutter und ich.
Also wie mein Beispiel.
Ich verkaufe somit 100% also je nach Wechselkurs ca. 200.000€.
Richtig, aber Deine 25 % sind steuerfrei, weil Du sie geerbt hast.
Jetzt möchte ich es verkaufen und erziele damit ca. 180.000€
Nein, siehe mein Beispiel 130.000,-.
Gibt es hier einen festen Steuersatz?
Nein.
Nehmen wir an, ich habe ein Bruttogehalt von 45.000€
Ohne besondere Abzüge ein zuversteurndes Einkommen von: 35.634,00 Euro
Also 35.634,- + 130.000,- = 165.634,- Euro = ESt 62.207,- Euro = 37,56 %
Dein zuversteuerndes Einkommen. 35.634,- Euro * 37,56 % = 13.384,- Euro. Unterstellt ledig keine Kinder.
Vermutliche Nachzahlung 7.256,- Euro.
Du solltest mit der Saxche aber schon zu inem Berufskollegen von mir gehen, für einen Laien ist das kaum vernünftig machbar.
Ich würde das ja mal einen auf diesem Gebiet spezialisierten Steuerberater fragen.
Achtung, der kostet natürlich Geld!
Ich denke nicht, dass Deutschland für den Verkauf in der Türkei Kapitalgewinnsteuern verlangen darf. Es ist jedoch möglich, dass der Gewinn zu deinem Einkommen gezählt wird und dann ein progressiv höherer Satz für dein Einkommen in Deutschland zu bezahlen ist.
Der Gewinn von der Türkei kann höchstens zur Satzbestimmung deines Einkommens verwendet werden, du bezahlst dann für das Einkommen in Deutschland höhere Steuern. Das ist jedoch nur eine Vermutung von mir, sicher bin ich nicht. Du musst einen Steuerberater fragen, aufpassen es gibt im Internet online Berater wo du nach der Antwort sofort kündigen musst innerhalb von ein paar Tagen, damit du nicht ein teures Abo abgeschlossen hast.
Ich wohne in der Schweiz und habe eine Immobilie in Deutschland vermietet. Die Einnahmen in Deutschland werden bei meiner Steuerrechnung in der Schweiz zu meinem Einkommen gezählt und zur Satzbestimmung verwendet. Deshalb kam ich auf diese Idee. Da wir in der Schweiz keine Kapitalgewinnsteuern auf Aktien haben, denke ich beim Verkauf des Hauses in Deutschland muss ich in der Schweiz keine Steuern bezahlen und es kann somit auch nicht eine Satzbestimmung geltend gemacht werden.
Hallo, vielen Dank für die schnelle Antwort.
Die Immobilie in der Türkei wurde im Jahr 2009 durch vier geteilt. Schwester, Bruder, Mutter und ich. Ich habe alle drei Anteile, die nicht mir gehörten abgekauft. Ich verkaufe somit 100% also je nach Wechselkurs ca. 200.000€.
400.000 Lira bzw umgerechnet ca. 20.000€ habe ich sozusagen an meine Geschwister und Bruder gezahlt damit die Immobilie mir gehört. Jetzt möchte ich es verkaufen und erziele damit ca. 180.000€
Nehmen wir an, ich habe ein Bruttogehalt von 45.000€ dann kommen also die 180.000€ drauf, wie viel wird dann versteuert. Gibt es hier einen festen Steuersatz?
Ja, die Immobilie ist in der Türkei und der Verkauf findet somit auch dort statt. Es wird dann ja also dort versteuert(nach türkischem recht)
Muss dann überhaupt irgendetwas in Deutschland noch versteuert werden, wenn ich die 200.000€ an meine Hausbank in Deutschland schicke?