Folgender Sachverhalt:

Darlehensgeber A

Darlehensnehmer B

A&B schließen einen privaten Darlehensvertrag beim Notar unter Einbeziehung von C. , da B und C Erben von A sind.
Im Vertrag ist geregelt, dass nach Ableben von A - C als Darlehnsgeber Eintritt

C verstirbt jedoch zuerst und hat 2 Erben die für ihn eintreten.

Jahre später stirbt A

Nach dem Tod von C erstellte A ein Testament in dem er den Darlehensvertrag vollumfänglich an B vererbt.

Ist dies möglich?