Erbe angetreten?
Hallo mein Vater hat meiner Tochter 2 Tage vor seinem Tod ein altes Handy und Laptop geschenkt. Er hat es schriftlich festgehalten. Haben wir somit das Erbe angetreten? Obwohl wir bei Gericht ausgeschlagen haben?
3 Antworten
Das Geschenk erfolgte zu Lebzeiten - hat somit nichts mit einem vermutlich überschuldetem Erbe zu tu.
MMn nein, denn vor dem Erben kommt das Sterben.
Die Frage ist sinnbefreit und unlogisch!
Was vor dem Tod nachweislich verschenkt wird, kann nicht mehr zur Erbmasse gehören.
Die Annahme eines Geschenkes zu Lebzeiten des im Anschluss verstorbenen, kann auch nicht zur Annahme eines Erbes führen.
Wieso fragst Du, wie kommst Du darauf?
Super, danke.
Weil behauptet wird von seiner Ex Frau das ich damit das Erbe angetreten habe.
Hätte ich die Sachen nach seinem Tod an mich genommen. Ist es ja der Nachlass von meinem Vater. Somit hätte ich dann das Erbe nicht ausschlagen dürfen.
Sie will jetzt beim Gericht Bescheid geben das ich die Sachen nach seinem Tod, an mich genommen habe, was aber nicht der Wahrheit entspricht. Habe alles schriftlich von meinem Vater.
Hallo Eifelia, ja das ist mir klar, mein Vater hat meiner Tochter Freitags das alte Handy und Laptop geschenkt. Er hat mir es schriftlich gegeben und wir haben Freitags auch die besagten Sachen mitgenommen. Sonntags ist er verstorben. Und Mittwoch haben wir das Erbeausgeschlagen. Zählen die Sachen trotzdem zum Nachlass meines Vaters?
Lg