Schließfach nach Erbfall?
Ich habe ein Bankschließfach geerbt, von dem ich den Inhalt nicht kenne. Es ist aber recht hoch versichert, mehr dürfte nicht drin sein. Wie macht man es am besten, damit Pflichtteilsberechtigter und Finanzamt den ggf. geringeren Wert anerkennen, falls wenig drin ist. Öffnung mit Zeugen? Bankangestellte, Rechtsanwalt, Notar?
Danke für Erfahrungen!
3 Antworten
Rechtsanwalt und Notar lassen sich das bezahlen und das nicht zu knapp.
Zeugen mitzunehmen wäre sicher keine schlechte Idee.
Nur fragt man sich natürlich, wieso. Eine Versicherung des Fachs sagt nichts aus über den Wert des Fachinhalts.
Ein Versicherungswert sagt garnix über irgendwelche werte aus
ich vermute da wird nix drin sein...bzw irgendwelche Andenken oder sammelzeugs
ich würde empfehlen..nen Anwalt oder Notar mitzunehmen, man wage garnicht vorstellen da ist wirklich nur minderwertiges Zeugs drin und jeder behauptet nun, sie hätten sich bereichert...
dann lieber Anwalt oder Notar und gut isses...
solche Gerüchte halten sich im Bekanntenkreis viele viele Jahre..
Mindestens einen Zeugen dabei haben, optimalerweise einen der Pflichtteilsberechtigten, besser alle!
Oder halt, wie von dir schon angemerkt, einen Notar!