Erbverzichtfrage: Wenn ein Elternteil stirbt...?

7 Antworten

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Das geht doch viel einfacher:

Mach nichts offizielles!
Du verzichtest weder durch Erbvertrag noch durch eine Erbausschlagung, sondern bleibst ganz normaler Erbe.
Aber du trittst das Erbe nicht an, verlangst nichts vom überlebenden Elternteil und lässt alles wie es bisher ist.

Das kann sich sogar positiv auf Erbschaftssteuer auswirken, da die Erbmasse ja dann offiziell geteilt wird und jeder seinen eigenen Freibetrag hat.
Und beim Tod des zweiten Elternteils bekommst du dann sein Vermögen incl. dessen Teils des ersten Erbes und hast nochmal einen Freibetrag.

Erbverzicht = Erbausschlagung?

Wenn Du ausschlägst, ist zu verfahren, wie in dem Fall, dass es Dich nicht gäbe (nicht geboren, oder schon verstorben).

Daher hat die Rückfrage von @FinanzVMAN:

Ich bin das einzige Kind und würde auf ........ -> wie kommst Du drauf, dass die Frage auch kinderlose Paar zielt ? :-)

Im Falle der Erbausschlagung würde das gesetzliche Erbe Deiner Mutter nur 3/4 betragen und 1/4 ginge an die Eltern Deines Vaters, oder deren Abkömmlinge (also seine Geschwister) §§ 1371 und 1931 BGB.

Die Antworten von @EugenNeuer und @Andri123 (Alternative 3) sind absolut richtig.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.

FinanzVMAN 
Beitragsersteller
 23.09.2024, 07:54

Zitat
"... 1/4 ginge an die Eltern Deines Vaters, oder deren Abkömmlinge (also seine Geschwister) §§ 1371 und 1931 BGB."
Wenn es keine Geschwister mehr gibt ? Aber noch Kinder von den Geschwister?

Danke Dir

wfwbinder  23.09.2024, 08:07
@FinanzVMAN
Wenn es keine Geschwister mehr gibt ? Aber noch Kinder von den Geschwister?

Die würden an deren Stelle treten (Stichwort Blutlinie).

Gilt abder nur, wenn es reine gesetzliche Erbfolge wäre. Gäbe es ein Testament, so wären schon die Eltern die einzigen mit einem Pflichtteil.

Die Frage zielt möglicherweise auf die Besonderheiten bei kinderlosen Ehepaaren ab. Dort erben die Erben zweiter Ordnung ja ein Viertel, ohne Testament. Die Frage wäre, was Du mit Erbverzicht meinst.

1. Allenfalls bei einer offiziellen Erbausschlagung des Kindes könnte ich mir vorstellen, dass dies gleichgesetzt wird.

2. Bei Erbzicht durch Erbvertrag nicht.

3. Und wenn man einfach gar nichts unternimmt als Kind (so habe ich das gemacht), ist das Kind ja eigentlich Miterbe geworden, auch wenn man nichts bekommen hat. Also dann jedenfalls nicht, denke ich.


FinanzVMAN 
Beitragsersteller
 20.09.2024, 08:14

Ich bin das einzige Kind und würde auf ........ -> wie kommst Du drauf, dass die Frage auch kinderlose Paar zielt ? :-)

Sind die Eltern verheiratet, erbt der zweite alles. Aufpassen sollte man mit der Erbschaftssteuer, wenn insgesamt knapp ne Millionen an Vermögen da ist.

Warum lässt Du Deinen Anspruch nicht einfach ruhen. Wenn dann der Vater irgendwann vestirbt übernimmst Du das verbleibende Erbe.