Wie sieht es mit dem Pflichtteil aus?
Die Ehefrau verstirbt und hat den Ehemann in einem Einzeltestament als Alleinerben eingesetzt.
Es gibt zwei Kinder, die beim Erbe der Mutter lediglich einen Pflichtteilsanspruch haben.
Beide Kinder nehmen den Pflichtteilsanspruch nicht in Anspruch.
Dann verstirbt der Ehemann und macht ein Kind zum Alleinerben.
Das andere Kind willl jetzt seinen Pflichtteil und hat einen Rechtsanwalt beauftragt, diesen durchzusetzen.
Worauf bezieht sich dabei der Pflichtteil, nur auf den Nachlass des Vaters, oder auch auf den Pflichtteil vom Erbe der Mutter?
Bekommt der Alleinerbe des Erbes vom Vater, dann auch einen Pflichtteil vom Nachlass der Mutter?
3 Antworten
Das andere Kind willl jetzt seinen Pflichtteil und hat einen Rechtsanwalt beauftragt, diesen durchzusetzen.
Worauf bezieht sich dabei der Pflichtteil, nur auf den Nachlass des Vaters, oder auch auf den Pflichtteil vom Erbe der Mutter?
Das sollte der beauftrage Anwalt eigentlich wissen.
Einen Pflichtteil vom Erbe der Mutter gibt es nicht mehr, das Erbe ist ja an den Vater gegangen und somit in seinem Vermögen aufgegangen. Auf den Pflichtteil wurde damals verzichtet und der Alleinerbe hat da selbstverständlich auch keinen Anspruch mehr, weil der gar nicht mehr existiert.
Sind die beiden Kinder die einzigen Erbberechtigten nach gesetzlicher Erbfolge und der Pflichtteil wird geltend gemacht, dann hätte nach gesetzlicher Erbfolge jeder Anspruch auf 50% des Erbes. Der Pflichtteilsberechtigte erhält dann die Hälfte von dem, was ihm bei gesetzlicher Erbfolge zugestanden hätte, also 25% der Erbmasse. Der „Alleinerbe“ dann somit 75%.
Danke für die klare und verständliche Antwort. So haben wir uns das eigentlich auch schon gedacht.
Das Erbe der Mutter gibt es nicht mehr, das ist im Besitz des Vaters, somit gibt es ein Pflichtteil vom Nachlass des Vaters und zwar vom gesamten Nachlass.
nee, der Alleinerbe bekommt alles
"Es gibt ja nur noch das Erbe vom Vater, worin auch der Nachlass der Mutter ist"
d.h. was der Vater vom Nachlass der Mutter nicht schon verwendet bzw veräussert hatte