Kann ich meinen Pflichtteil einfordern?
Hallo, ich bin Kind meines Vaters aus erster Ehe. Die 2. Frau brachte eine Tochter mit in die Ehe. Mein Vater ist jetzt verstorben und hat mich aus der Erbfolge gestrichen. Er hat ein Berliner Testament gemacht mit seiner 2. Frau und deren Tochter und deren Kinder als Erbe eingesetzt. Wie stehen meine Chancen auf den Pflichtteil?
2 Antworten
DEinen Chancen auf einen Pflichtteil hast Du nur jetzt. Nach 3 Jahren wäre der verjährt und an die "Stiefmutter" hast Du keine Erbsansprüche.
Also, frisch ans Werk.
Herzliches Beileid.
Der Pflichtteil steht Dir zu in Höhe von 50 % des gesetzlichen Erbteils - wenn Dein Vater die Tochter der 2. Ehefrau nicht adoptiert hat oder dergleichen und Du aus der ersten Ehe Einzelkind bist also 25 % des Nachlasses in Geld. Sollte es irgendwann vorher eine Schenkung an Dich gegeben haben, die lt. Schenkungsvertrag auf den Pflichtteil anzurechnen ist, dann kommt es auf die Höhe der Schenkung und des Nachlasses an.