Kann ich meinen Pflichtteil einfordern?
Hallo, ich bin Kind meines Vaters aus erster Ehe. Die 2. Frau brachte eine Tochter mit in die Ehe. Mein Vater ist jetzt verstorben und hat mich aus der Erbfolge gestrichen. Er hat ein Berliner Testament gemacht mit seiner 2. Frau und deren Tochter und deren Kinder als Erbe eingesetzt. Wie stehen meine Chancen auf den Pflichtteil?
2 Antworten
DEinen Chancen auf einen Pflichtteil hast Du nur jetzt. Nach 3 Jahren wäre der verjährt und an die "Stiefmutter" hast Du keine Erbsansprüche.
Also, frisch ans Werk.
Herzliches Beileid.
Der Pflichtteil steht Dir zu in Höhe von 50 % des gesetzlichen Erbteils - wenn Dein Vater die Tochter der 2. Ehefrau nicht adoptiert hat oder dergleichen und Du aus der ersten Ehe Einzelkind bist also 25 % des Nachlasses in Geld. Sollte es irgendwann vorher eine Schenkung an Dich gegeben haben, die lt. Schenkungsvertrag auf den Pflichtteil anzurechnen ist, dann kommt es auf die Höhe der Schenkung und des Nachlasses an.
Vielen Dank auch dir für deine Antwort. Weißt du ob bei Erbschaftsstreigkeiten die Prozesskostenhilfe einspringt?
Zumindest ist die PKH für solche Fälle nicht ausgeschlossen, daher kann diese zumindest beantragt werden. Hängt dann im Wesentlichen von deinen finanziellen Verhältnissen ab, denn die Aussicht auf Erfolg ist ohne Frage gegeben. Je nach Erbmasse wirst du die PKH dann eventuell zurückzahlen müssen.
Für manche Menschen reicht es dass man Kind aus 1. Ehe ist. Mein Vater hasst seine 1. Frau so sehr dass er vergisst dass von ihm auch ein Teil in uns steckt. Das ist umso grausamer da meine Schwester geistig behindert ist. Es reicht also aus nur auf der Welt zu sein um enterbt zu werden.
Vielen Dank für deine Antwort. Ich habe noch eine Schwester. Die Tochter der 2. Frau wurde nicht adoptiert. Eine Schenkung gab es keine. Danke für deine Anteilnahme.
Da brauch ich ja keine eigene Antwort mehr schreiben.
Ich würde nur noch hinzufügen, dass aufgrund der Umstände ja wahrscheinlich Probleme zu erwarten sind, denn das Streichen aus der Erbfolge wird ja nicht grundlos erfolgt sein. In der Konstellation würde ich frühzeitig anwaltliche Unterstützung suchen. Natürlich ist das mit Kosten verbunden, aber ein Anwalt kann deine Ansprüche bestmöglich durchsetzen. Spätestens sobald die Gegenseite ablehnend reagiert, solltest du dich beraten lassen.