Der Sohn der Mutter hat für ihren verstorbenen Lebensgefährten (nicht verheiratet) die Beerdigungskosten aus sittsamen Gründen bezahlt-Steuerlich absetzbar?
Der Sohn der Mutter hat für ihren verstorbenen Lebensgefährten (nicht verheiratet) die Beerdigungskosten für eine ordentlichen angemessene Beerdigung bezahlt, ansonsten hätte es eine Sozialbestattung gegeben. Die Erben waren nicht ermittelbar und die Mutter konnte die Kosten nicht aufbringen.Kann der Sohn die Kosten aus sittsamen Gründen bezahlt von der Steuer absetzen?
2 Antworten
Du kannst möglicherweise die Kosten für die Beerdigung von der Steuer absetzen. Und zwar als "außergewöhnliche Belastung" . Du solltest die Kosten in Deiner Steuererklärung angeben und eine entsprechende Begründung mitschicken.
Das Finanzamt wird hier im Einzelfall entscheiden und sich die näheren Umstände erklären lassen. Bei einer "sittlichen Verpflichtung" kann die Absetzbarkeit gegeben sein. Das ist der Fall, wenn statt der Erben eine andere Person die Kosten übernimmt und die nähere Umgebung des Verstorbenen eine Übernahme erwartet. Das war bei Dir offenbar so. Außerdem hast Du dem Staat durch die Übernahme Kosten erspart, weil damit eine Sozialbestattung vermieden wurde. Auch das würde ich in die Begründung hineinschreiben. Notfalls kannst du versuchen, einen Teil der Kosten von der Sozialbehörde erstattet zu bekommen.
Kommt wohl auch auf das Finanzamt an.
Bei mir hat das Finanzamt nicht gezuckt, als ich die Kosten für die Beerdigung meiner Lebensgefährtin als agB angesetzt hatte. Dass waren rund 6.000,00 Euro.
Na ja, Lebensgefährtin ist was anderes als Lebensgefährte der Mutter. Kann aber klappen. Der Tipp den @AndyRat zur Begründung gegeben hat, könnte ziehen.
Ja.
Der Gedanke, der Mutter im Unterhaltswege das Geld zu geben, damit diese dann die Bestattungskosten abzieht, dürfte wohl ins Leere gehen, weil die Mutter aller Wahrscheinlichkeit gar kein Einkommen hat.
Das kann ich mir nicht vorstellen , das er die Kosten bei der Steuer absetzen kann . Weil ja nicht verwandt . Vielleicht ist hier im Forum eine fachkundige Person , die besser Auskunft geben kann .
Guter Tipp für die Begründung, denn nach dem reinen Gesetzestext (siehe unten) wäre es schwierig. Aber der Hinweis, dass der öffentlichen Hand Ausgaben erspart wurden, könnte ziehen.