Erbfall Mutter gestorben?

3 Antworten

Jemand, der eine Vorsorgevollmacht erhalten hat, hat auch entsprechende Auskunftspflichten gegenüber den Erben und muss im Zweifel die ordnungsgemäße Verwendung der Gelder nachweisen. Da können durchaus auch Rückzahlungsansprüche entstehen.

https://www.streifler.de/artikel/vorsorgevollmacht-3a-bevollmaechtigter-muss-sich-gegenueber-erben-fuer-kontoabfluesse-rechtfertigen-_10715


AnnaN88 
Beitragsersteller
 23.03.2022, 06:29

Vielen Dank für Deine Antwort 😊

naja du schreibst hier nur Vorsorgevollmacht, meine Mutter hatte mir damals 3 Jahre vor deren Tot gegeben... eine "Rechtliche" Vollmacht und eine "Finanzielle" Vollmacht zusammengefasst in einer Vollmacht von einem Notar angefertigt.

Mit der rechtlichen konnte ich sie damals noch operieren lassen... hat ihr Leben noch 6 Monate verlängert, ansonsten wäre sie verhungert...ihr Schluckreflex war durch Schlaganfall weg...

naja lange Rede... kurzer Sinn... wenn deine Schwester auch eine finanzielle Vollmacht hatte... dann kann sie das Konto ratzefatz leer machen... und das völlig legeal...nur so konnte ich damals von dem Konto meiner Mutter das Pflegeheim bezahlen... jeden Monat 3700 Euronen plus 600 Euro Flüssignahrung...

also da könnt ihr leider gharnix machen.... Vollmacht ist Vollmacht... man handelt im Sinne des Kontobesitzers...

drücke dir die Daumen, das es nicht leer ist das Konto...bzw Aktien ...Wertanlagen... alles das könnte sie auch veräußert haben...


orgel  23.03.2022, 00:08
Kann ein Bevollmächtiger auf Verlangen der Erben nach dem Tod des Vollmachtgebers keine Nachweise in Form von Kontoauszügen oder Quittungen vorlegen besteht eine Rückzahlungspflicht des Vollmachtsinhabers an die Erben. Auch eine etwaige Schenkung, die von dem Vollmachtgeber an den Bevollmächtigten erfolgt ist, muss entsprechend nachgewiesen werden.

https://www.erbrechtsiegen.de/die-vorsorgevollmacht-im-erbfall/

Eine Vorsorgevollmacht ist kein Freibrief, das Geld beliebig zu verwenden. Wer sich persönlich bereichert, womöglich Gelder veruntreut, ist durch die Vollmacht nicht geschützt.

also da könnt ihr leider gharnix machen.... Vollmacht ist Vollmacht... man handelt im Sinne des Kontobesitzers...

Der Inhaber der Vollmacht kann zwar erstmal frei handeln, muss aber die Verwendung des Geldes nachweisen. Er muss nachweisen, dass er es im Sinne des Vollmachtgebers verwendet hat. Vollmachten genutzt zu haben, bedeutet nicht automatisch im Sinne des Vollmachtgebers gehandelt zu haben. Konten leer, alles an Vermögen weg, ist durch die Vollmacht natürlich nicht abgedeckt, wenn man sich persönlich dardurch bereichert, somit womöglich die Gelder veruntreut hat.

tellerchen  23.03.2022, 02:00
@orgel

danke Orgel, grundsätzlich hast du da Recht...aber Recht haben und Recht bekommen, sind zweierlei Maß...falls die eine Schwester wirklich eine komplette....ich wiederhole... "Komplette Vollmacht" hat, und noch dazu, da hat die Fragestellerin keinen Bezug dazu beschrieben....sie auch noch Erbe ist, dann erfährt man außer dem Testament erstmal garnix...erst später in einem Pflichtteilsprozeß würden die anderen Schwestern was erfahren, aber meines Wissens nur den Kontobetrag am Sterbetag...bzw das Vermögen am Sterbetag...nicht was die Schwester vielleicht schon Wochen vorher getätigt hat.

Das andere ist dein Beitrag auf "Auskunft und Einsicht"...

ich bin in einem Forum über Scheidung und Unterhalt, da liest man andauernd, wie der ehemals Partner mit falschen Quittungen von Freunden bzw Bekannten oder Schuldverträgen die der Verstorbene gemacht haben sollte, als Quittung beim Versorgungsaiusgleich... bzw beim Werteausgleich der Geschiedenen gemacht werden...

Ich finde sowas verwerflich und kriminell, dennoch wird sowas in der Realität gemacht, und ich werfe mal in den Raum.... warum sollte das die Schwester nicht gemacht haben können, bei Geld hören viele auf zu denken...

dennoch "Orgel", danke für den Einwurf deines Kommentars.

AnnaN88 
Beitragsersteller
 23.03.2022, 06:32

Vielen Dank 👍

AnnaN88 
Beitragsersteller
 23.03.2022, 06:26

Vielen Dank für Dein Feedback 🙏🏻

tellerchen  22.03.2022, 20:54

zum Thema Kontoauszüge... wer erbt bei deiner Mutter...alle Kinder oder nur die mit der Vollmacht? dann hat nur der Erbe Einsicht...dann musst du nach Testamentseröffnung deinen Pflichtteil beantragen und aud Auskunft klagen, dann erfährst du alles in Bezug auf die Kontoauszüge... aber machen bei einer Entnahme ... machen kannst du dagegen garnix...Vollmacht ist Vollmacht...wenn Konto leer ist Konto leer...

Ich stolpere über die Aussage, daß ein Badezimmerausbau von der Krankenkasse bezuschußt wird, der nicht behindertengerecht ausgeführt wird.


tellerchen  23.03.2022, 02:03

bestimmt nur erfunden.... und das Geld stammt von der Mutter... niemand hat da laut Text etwas schriftliches gesehen.... ist nur hörensagen...

AnnaN88 
Beitragsersteller
 23.03.2022, 06:31
@tellerchen

In der Tat richtig, ich habe das nur von meiner anderen Schwester so gehört 🤔