Meine Mutter starb vor 1 Jahr. Nun erhielten mein Bruder und ich vom Amtsgericht eine Kopie des dort hinterlegten Testamentes und einen Vordruck eines Nachlaßverzeichnisses, welches ausgefüllt zurückgeschickt werden soll. Müssen wir das unbedingt tun?

Wir benötigen keine Erbschein, da ich schon etliche Jahre vor dem Tod meiner Mutter eine Generalvollmacht hatte; über den Tod hinaus. Und da mein Bruder und ich uns so einigten, wurden die Konten zu gleichen Teilen unter uns beiden aufgeteilt.

Wozu dann jetzt noch ein Nachlaßverzeichnis???