Sparbuch, welches auf den Enkel läuft, wird von Großmutter, welche das Sparbuch für den Enkel angelegt hat, aufgelöst. Besteht dennoch Anspruch auf das Geld?

Hallo,

wie ich von meiner Mutter erfahren habe, hat meine Oma vor geraumer Zeit ein Sparbuch für mich angelegt, welches ich mal erhalten sollte, wenn ich erwachsen bin. Hierfür musste meine Mutter als meine Erziehungsberechtigte bei der Sparkasse dafür unterschreiben, dass dieses Sparbuch auf meinen Namen läuft. Das Sparbuch hatte jedoch all die Jahre immer meine Oma in ihrem Besitz.

Mittlerweile bin ich 31 und ich habe jetzt erfahren, dass dieses Sparbuch bis auf 7 Euro geleert wurde und dass mir das Sparbuch jetzt übergeben werden soll, damit ich es auflöse, da ich angeblich die einzige Person bin, die es auflösen kann.

Ich bin auf das Geld, welches auf dem Sparkonto war (ca. 20.000 €), nicht angewiesen, da ich selber gutes Geld verdiene und ich möchte das Geld auch nicht. Ich habe jedoch die Befürchtung, dass meine raffgierige Tante meine Oma dazu gedrängt hat, dieses Sparbuch leerzuräumen und das Geld bei sich zu Hause zu lagern. Denn im Falle des Todes meiner Oma ist meine Tante die einzige zutrittsberechtigte Person zu der Wohnung und wird sich das Geld unter den Nagel reißen.

Ich möchte das Geld wie gesagt nicht für mich, aber ich würde es meiner Mutter übergeben, da sie es besser gebrauchen kann als ich. Ich habe aber die Befürchtung, dass meine Tante das ganze "inoffizielle" Vermögen meiner Oma, welches als Barbestand in ihrer Wohnung versteckt ist, an sich nimmt und meine Mutter dann im Falle eines Erbstreits dumm aus der Wäsche schaut, weil meine Oma ihre Konten nahezu leergeräumt hat und es somit kein großes offizielles Erbe gibt, welches es aufzuteilen gibt.

Jetzt meine Frage: Habe ich dennoch irgendwie Ansprüche auf das Geld, um es vor meiner Tante in Sicherheit bringen zu können, sodass meine Mutter das Geld erhält?

Zusatzfrage ganz außerhalb des ursprünglichen Sparbuch-Themas: Wie verhält es sich mit dem Barbestand meiner Oma? Der ist ja im Grund genommen ihr Vermögen und müsste unter den Erben gerecht aufgeteilt werden (zumindest die Pflichtteilte, falls ein anderslautendes Testament vorliegt). Falls ich jetzt die Geldkassette mit dem ganzen Geld finde und es für die Nachwelt dokumentiere, wie viel Geld in Wahrheit meine Oma besitzt, kann ich dann damit verhindern, dass sich meine Tante das ganze Bargeld unter den Nagel reißt, sobald meine Oma stirbt?

Vielen Dank für die Antworten, falls mir da jemand helfen kann.

Erbe, Sparbuch, Sparkasse
Eltern kaufen Grundstück, Kind baut Haus -> Grunderwerbssteuer?

Hallo miteinander,

es liegt folgende Situation vor:

Ein privater Grundstücksbesitzer verkauft ein Baugrundstück. Er hat für die Vermarktung einen Immobilienmakler beauftragt. Der Makler hat ein eigenes Maklerbüro, arbeitet aber auch gleichzeitig auch als "selbstständiger Vermittlungsvertreter" für eine Hausbaufirma, die schlüsselfertige Häuser baut. Der Makler hat als Voraussetzung für den Grundstückskauf die Verpflichtung auferlegt, dass man mit der bestimmten Hausbaufirma bauen muss. Der Makler meint, dass in der Konstellation nur Grunderwerbssteuer aufs Grundstück, aber nicht aufs Haus, anfällt, weil man erst nur einen Planungsvertrag mit der Hausbaufirma abschließt (mit Rücktrittsrecht, falls kein Grundstück gefunden wird), man dann das Grundstück von privat kauft und nach dem Kauf dann den richtigen Werksvertrag mit der Haubaufirma abschließt.

Ich bin mir nach eigenen Recherchen trotzdem unsicher, ob die Grunderwerbssteuer nicht doch auch aufs Haus anfällt, weil es doch eine offensichtliche Verbindung zwischen privatem Grundstücksverkäufer, Makler und Hausbaufirma gibt.

Daher nun meine Fragen:

1) Wie würdet ihr das sehen? Gibt es da die Verbindung zwischen den beiden Einzelverträgen; liegt eventuell sogar ein verdecktes Bauträgermodell vor?

2) Könnte man das ganze umgehen, wenn die Eltern das Grundstück von privat kaufen (und dann natürlich zwischen Eltern und Kind alles richtig privat geregelt würde)? Die Hausbaufirma bräuchte nur einen 2-Zeiler von den Eltern und dann wäre das für die ok. Nach dem Bau und wenn einige Zeit verstrichen ist, würde man dann eine Schenkung vornehmen.

3) Könnte ein Notar in dem Falle richtige Auskünfte geben (um nicht beim Finanzamt anrufen zu müssen und "schlafende Hunde zu wecken"...)?

4) Für den Grundstückskauf müsste kein Kredit aufgenommen werden; nur für das Haus müsste ein Kredit aufgenommen werden. Geht das dann überhaupt, oder würde das Haus dann auch den Eltern gehören, weil man ja auf "fremdem" Grund bauen würde?

Ich bedanke mich schon mal für eure Hilfe.

Erbe, Finanzamt, Grundstück, Hauskauf, Immobilien, schenkung, Steuern, Bauträger
Welche Steuern sind bei Abschichtung im Rahmen einer Erbauseinandersetzung zu zahlen?

Hallo zusammen,

nach vielem Suchen, Grübeln und Kopfzerbrechen wegen unserer Erbschaft habe ich gelernt, dass eventuell eine Abschichtung in unserem Fall vorteilhaft wäre.

Das Erbe umfasst eine Immobilie und Bargeld. Es gibt zwei Erben Stefan und Klaus (Söhne des Erblassers). Das gesamte Erbe ist wertmäßig unter 500.000 Euro (Gesamtwert: 2/3 Verkehrswert und 1/3 Barvermögen).

Die beiden Erben einigen sich mit einem Abschichtungsvertrag. Erbe Stefan verzichtet auf seinen Anspruch und erhält eine Abfindung.

Ist folgendes richtig?

Erbschaftssteuer muss keine gezahlt werden, da Unterhalb des Freibetrages (Grenze 500.000€).
Erbe Stefan: Abfindung - Wert des Gesamterbes/2 = Gewinn; Gewinn mit persönlichem Einkommensteuersatz zu versteuern.
Erbe Klaus: Wert des Gesamterbes/2 - Abfindung = "Gewinn"; Gewinn - Freibetrag mit Schenkungssteuersatz zu versteuern ***. Spekulationssteuer beim Immobilienverkauf fallen nicht an, da es kein Erwerb sondern ein Übergang kraft Gesetz ist und die Wohnung länger als 10 Jahre im Besitz des Erblassers war.

Zusatzfrage: Der Verkehrswert wird von mir nur geschätzt (Anhand von Immobilienverkäufen im selben Komplex vor 5 Jahren). Gibt es da Spielraum oder muss dieser Wert dem der Finanzbehörde entsprechen (diesen kenne ich jedoch nicht).

*** Freibetrag und Steuersatz Schenkung unter Geschwistern

Danke für Information und Erklärungen / viele Grüße

Erbe, Finanzamt, Steuern
Haus der Oma überschrieben bekommen, wieviel bekommt mein Vater der Alleinerbe?

Hallo zusammen,

Ich habe 2015 von meiner Oma ihr Haus überschrieben bekommen und wir haben das alles notariell festgehalten. Sie hat in dem Haus bis Ende 2018 gelebt bis sie in ein Heim gekommen ist. Man muss dazu sagen wir hatten immer eine sehr enge Beziehung und ich habe ihr nachdem ich in den gleichen Ort wie sie gezogen bin auch mehr und mehr geholfen. Von anfänglichen Einkäufen bis hin zu Arztterminen bis zu heutigen Besuchen im Altenheim.

Im Mai 2019 wurde das Haus vermietet. Jetzt sind die Mieter wieder ausgezogen und das Haus steht leer. Ich würde jetzt gerne selbst einziehen allerdings müssten einige Sachen renoviert werden (Heizung,Elektronik,Bad etc.).

Für mich stellt sich jetzt folgendes Problem: Da mein Vater Alleinerbe ist ( so steht es im Testament) und kein Kontakt zu ihm besteht, weder zu mir noch zu meiner Oma und er jegliche Kontaktversuche abblockt weiß ich nicht was ich machen soll.

Wie verhält es sich mit den Kosten wenn ich jetzt Geld in die Hand nehme und renoviere und er nach dem Tod von meiner Oma kommt und sein Erbe einfordert?

Wird der Wert von 2015 der bei der Schenkung ermittelt wurde als Richtwert für das Erbe herangezogen?

Ich weiß für meinen Teil das meine Oma mir das Haus geschenkt hat weil sie mir damit was gutes tun wollte und weil ich mich immer gekümmert habe allerdings gibt es den § 2287 BGB der besagt das man den Erben nicht beeinträchtigen darf. Könnte also mein Vater diesen Vertrag anfechten da im Vertrag nicht explizit drin steht warum sie mir das Haus überschrieben hatte?

Vielen Dank für die Hilfe!

Erbe, erbrecht
Meine Oma will mir Ihre Wohnung Vererben/ Verschenken! Muss ich meinen Onkel auszahlen?

Hallo zusammen ich habe folgendes Problem und bedanke mich im Voraus für die Antworten:

Meine Oma besitzt eine Eigentumswohnung mit einem Wert von rund 150.000€.

Da Sie mit Ihrem Sohn( Mein Onkel) verstritten ist, will Sie mir diese Wohnung vererben. Am liebsten würde Sie Ihrem Sohn nichts von Ihrem Erbvermögen hinterlassen aber durch den Pflichtteil ist dies nicht möglich.

Wir waren zusammen schon beim Notar um alles offiziell zu machen. Dieser meinte zu mir aber : Wenn die Wohnung vererbt wird, müsste ich meinen Onkel "Auszahlen" und sprach von einer Summe von rund 20.000€.

Also ich bin zurzeit 20 Jahre alt und in diesem Jahr mit meiner Ausbildung fertig und habe dementsprechend dieses Geld nicht ! Und wenn ich Ihn auszahlen müsste hieße dass, das ich mir einen Kredit nehmen müsste etc. … Also muss ich mich auf ne Hohe Verschuldung einstellen Sollte meine Oma versterben. Ich will die Wohnung auch nicht verkaufen Müssen da ich diese gerne als Wertanlage behalten und evtl. Vermieten möchte.

Meine Frage ist nun: Mir ist zwar Klar das meinem Onkel der Pflichtteilsanspruch zusteht und soll von mir aus auch so sein.. Aber wieso soll ICH ihn Auszahlen und woher wird dieser oben genannte Betrag von rund 20.000€ hergeleitet ?

Zudem hätte ich eine weitere Frage : Sollte meine Oma mir Ihre Wohnung noch in Lebzeiten verschenken. Muss ich da meinem Onkel trotzdem den teil des Wohnungswerts auszahlen? Schließlich ist es doch Ihr gutes Recht mit der Wohnung zu tun was Sie mag und in dem Fall zu verschenken an wen Sie mag. Außerdem könnte Sie mir die Wohnung doch auch für beispielsweise 5000€ verkaufen?

Also mein Ziel wäre es natürlich Ihm nichts in Zukunft ausbezahlen zu müssen

Ich bedanke mich nochmal und bleiben Sie gesund !

Erbe, erbrecht, Familie, Immobilien, Pflichtteil, schenkung, wohnung
Haus wird an Bruder verschenkt - was sind meine Rechte?

Liebe Community,

ich habe ein Anliegen und würde mich sehr freuen zu wissen, wie ihr hier vorgehen würdet bzw. was meine Rechte sind.

Ausgangslage:

Meine Eltern sind Mitte 60. Ihr Vermögen bezieht sich vor allem auf.

  • Wohnung 1: Verkehrswert ca. 150.000 €
  • Wohnung 2: Verkehrswert ca. 200.000€
  • 3. Zweifamilienhaus (unten ca. 100qm, oben ca. 70qm): Verkehrswert ca. 450.000€ (wahrscheinlich eher mehr momentan...)

Alles Baujahr Ende 70er. Die Verkehrswerte nehme ich an, da mein Vater die Immobilien nicht schätzen lassen will.

Der Plan meines Vaters ist folgender: Er und meine Mutter möchten in Zukunft in Wohnung 2 leben, mein Bruder soll in das Zweifamlienhaus in die untere Wohnung ziehen, das gesamte Haus soll dann auch auf meinen Bruder überschrieben werden. Mein Vater lässt sich allerdings ein lebenslanges Wohnrecht für die obere Wohnung im Haus eintragen. Als Ausgleich sollen Wohnung 1 und Wohnung 2 sofort auf mich überschrieben werden. Die Wohnung oben im Zweifamilienhaus sollen weiterhin vermietet werden und die Einnahmen (wahrschienlich) an meinen Vater gehen.

Meine Überlegungen:

Zunächst finde ich diese Lösung für mich nicht fair, da Wohnung 2 mir momentan gar nichts bringt, da dort auf unbestimmte Zeit (wahrscheinlich über 20 Jahre) meine Eltern wohnen werden (Rausklagen will ich sie dort stand jetzt nicht ;-)). Grundsätzlich fände ich es fair, wenn Wohnung 2 nicht beachtet werden würde sondern mein Bruder mir zumindest einen gewissen Ausgleich zwischen Wohnung 1 und dem Haus leisten würde. Von mir aus auch in Ratenzahlung (er spart ja ab sofort die Miete). Das hat mein Vater aber bereits abgelehnt, warum auch immer.

Allerdings habe ich jetzt auch schon gelesen, dass meine Rechte hier sehr beschränkt sind, und ich wohl nur einen Anspruch auf den Pflichtteil habe was das Haus angeht, dieser wäre ja durch Wohnung 1 schon fast abgegolten.

Es wäre toll, wenn jemand seine Meinung dazu sagen könnte, entweder von rechtlicher oder auch gerne aus rein "familiärer Sicht" ("sei doch zufrieden dass du überhaupt etwas kriegst ;-)). Vielleicht habt ihr ja auch noch einen anderen Lösungsvorschlag.

Danke und liebe Grüße

solea

Erbe, Immobilien, schenkung

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