Erbe aus Polen nicht gemeldet?
Hallo zusammen,
Die Tante meines Mannes hat von ihrer Mutter ein Grundstück in Polen geerbt. Die Mutter lebte vor ihrem Tod in Polen, die Tante wohnt in Deutschland. Das Grundstück wurde vom Notar in Polen auf sie überschrieben und sie musste keine Erbsteuern zahlen, da sie Verwandte 1 Grades ist.
Seitdem sind 3 Jahre vergangen und wir haben aus gegebenem Anlass über Erbsteuer gesprochen und haben durch Zufall herausgefunden, dass sie es auch in Deutschland beim Finanzamt hätte melden müssen. Ihr war damals der Fehler nicht bewusst und sie würde es jetzt gerne nachholen.
Wie kann sie am besten vorgehen und welche Strafe hat sie zu erwarten?
Das Grundstück ist ca 100.000€ wert.
4 Antworten
Gar nichts, der Freibetrag beträgt 400 000 €
Wenn die gesamte Erbschaft nicht mehr als den Wert von 400.000 Euro hatte wäre auch in Deutschland keine Erbschaftsteuer angefallen. So hoch nämlich ist der Freibetrag bei einem Erbe durch Kinder des Erblassers.
Die Frage nach einer Strafe stellt sich daher nicht.
Sie befindet sich auch hier in Deutschland innerhalb des Freibetrages, es fällt keine Erbschaftssteuer an.
Man könnte die Meldung einfach ungestraft nachholen.
Ich habe auch was aus dem Ausland geerbt und sehe keinen Grund hier was zu bezahlen. Außerdem gibt es hier auch Freigrenzen.