Erbstreit bei nicht abbezahltem Haus?

8 Antworten

Dein Halbbruder hat Anspruch auf sein gesetzliches Erbe. Das hast Du schon absolut richtig ausgerechnet.

Zu diesem 1/8 (oder 1/4 desAnteils Deines Vaters) hater nun einen Anteilam Haus.

Es gibt ja kein Testament, also auch keinen gesetzlichen Anspruch auf Auszahlung, wie es bei einem Pflichtteil wäre.

Da Ihr in dem Haus wohnt, müsstet ihr ihm eine Nutzungsentschädigung zahlen und er 1/8 aller kosten tragen.

Es bietet sich als schon an, dass er seinen Anteil an Dich, oder Deine Mutter überträgt.

Da gibt es aber auch steuerliche Haken bei.

Auf der anderen Seite könnte er, wenn ihr auch nciht einigt die Zwangsversteigerung zum Zweck der Auseinandersetzung betrieben.

Daher einfach mal rechnen:

Was ist das haus wert?

Wie hoch sind die darauf lastenden Schulden.

Differenz errechnen, 1/8 steht dem Bruder zu.

Eventuell könnt ihr dafür mit ihm eine Ratenzahlung ausmachen, oder einen Kreditaufnehmen, um ihn auszuzahlen.

Auf jeden Fall den Erbteil gegen Entschädigung übernehmen und nciht 1/8 des Hauses kaufen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Dalton2789 
Beitragsersteller
 06.12.2021, 14:46

Habe nun mit einem Anwalt telefoniert und die Situation geschildert. 115.500 € warder damalige Wert, 19,500€ (Kreditzinsen) sind getilgt und 96.000€ stehen noch aus, sprich 12.000€ (12,5%) erbt mein Bruder an Schulden.

Heißt, entweder er tritt das Erbe an und muss sich an sämtlichen Kosten beteiligen, oder er schlägt es aus um den Schulden zu entgehen.

Korrekt?

wfwbinder  06.12.2021, 15:58
@Dalton2789

Stopp, er erbt zwar 12.000,- Euro anteilige Schulden, aber doch auch 1/8 des GGebäudewerts.

Nehmen wir an, dass das Haus nun 200.000,- Euro wert ist, so sind 25.000,- Euro dieses Werts sein Anspruch, natürlich vermindert um die 12.000,-, Also 13.000,- Euro.

Ihr müsst ihm etwas anbieten.

Eine Einmalzahlung, Raten, oder was auch immer.

Wenn er die Zwangsversteigerung zum Zweck der Auseinandersetzung betreibt, könnt ihr theoretisch das Haus verlieren und habt eben nur einige Euro in Geld übrig.

Es macht keinen Sinn, hier im Forum hypothetische Szenarien auszudikutieren.

Fakt ist, dass ein Erbe selbstverständlich alle mit dem Erbe zusammenhängenden Schulden/Kosten anteilig zu tragen hat.

Was sich für Ansprüche errechnen, ist nur zu ermitteln, wenn genaue Zahlen über das gesamte Erbe vorliegen und dafür ist ein Anwalt, den Du ja auch schon konsultiert hast, der richtige Ansprechpartner.

Im weiteren Verlauf solltest Du abwarten, wieviel genau Dein Halbbruder überhaupt fordert. Ist die Forderung der Höhe nach grundsätzlich berechtigt, das wird der Anwalt beantworten, könnt ihr versuchen, noch ein wenig zu verhandeln und/oder Ratenzahlung zu vereinbaren werdet aber letztlich das Geld beschaffen müssen, weil sonst die Gefahr einer Zwangsversteigerung bestünde. Das ist niemals von Vorteil.

warte doch erstmal ab, der Halbbruder muss erstmal auf Pflichtteilergänzungsanspruch klagen...bis dahin musst du garnix erstmal zahlen.

Dazu hat er 3 Jahre Zeit, beginnend mit dem 1.1. des folgenden Sterbejahres also bei dir am 1.1. 2022 und endet am 31.12.2025. Innerhalb dieser Zeit hat er Zeit, seinen Pflichtteil einzuklagen, danach ist es verjährt.

Ich würde dir ab dazu raten, zumindest einen Fachanwalt für Erbrecht zu befragen...es kommt auf diverse Details an...Guthaben ... Lebensversicherungen...sonstige Vermögen des Vaters...also besser erstmal kundig machen und dann abwarten... ob etwas von deinem Halbbruder da kommt... er ist im Zugzwang... nicht du...

Der Pflichtteilsberechtigte hat einen Anspruch auf sofortige Zahlung. Da das Vermögen sich aber nicht auf einem Konto befindet, sondern als realer Wert, nämlich als Wohnung oder Haus vorhanden ist, kann man es nicht sofort auszahlen. Möglicherweise muss man hier die Immobilien beleihen oder sogar verkaufen um die Pflichtteilsansprüche zu bezahlen.


Eifelia  06.12.2021, 13:02

Wie kommst Du denn jetzt auf einen Pflichtteisergänzungsanspruch? Dafür hätte es eine Schenkung des Vaters an Ehefrau und/ oder Sohn aus 2. Ehe geben müssen, davon ist in der gesamten Sachverhaltsbeschreibung nichts zu lesen,

tellerchen  06.12.2021, 13:04
@Eifelia

meinte Pflichtteilsanspruch... sorry Schreibfehler...danke für den Hinweis...

Eifelia  06.12.2021, 13:23
@tellerchen

Den gibt es aber auch nicht... FS schreibt doch, dass es bereits einen Erbschein gibt, nach dem der Halbbruder zu 12,5 %Erbe wurde...

Relativ einfach auszurechnen:

Wert des Hauses derzeit schätzen lassen, z. B. vom Immobilienemakler oder Bank.

Davon zieht man die Schulden ab. Vom Ergebniß bekommt er 12,5% in bar.

Das sollte bald geschehen, weil der Kredit ja weiter bedient werden muss, sonst stellt die Bank den fällig. Die Bewohner des Hause müsten diesbezüglich erst mal in Vorleistung gehen und weiter tilgen.

Da keiner von Euch das Erbe ausgeschlagen hat, erbt Ihr nicht nur das Vermögen, sondern anteilig auch die Schulden.