Geerbtes Elternhaus modernisieren und vermieten?

1 Antwort

Es kommt auf Art und Umfang der geplanten Arbeiten an.

  • Wenn ihr nur Instandhaltungen und Reparaturen durchführt, die den ursprünglichen Zustand erhalten oder wiederherstellen, dann sind die Kosten sofort absetzbar.
  • Falls aber durch die Arbeiten eine wesentliche Verbesserung oder ein Umbau erfolgt, müssen die Kosten über die AfA abgeschrieben werden.

Sofort absetzbar sind z. B.:

  • Austausch von Fenstern oder Türen (wenn keine erhebliche Verbesserung eintritt)
  • Streichen und Tapezieren
  • Austausch von Bodenbelägen

Sinnvoll wäre es, hier vorher eine fachliche Beratung einzuholen bzw. mit einem Steuerfachmann durchzusprechen.


VermieterTob 
Beitragsersteller
 11.02.2025, 16:56

Danke, mal sehen ob die Dacheindeckung inklusive Wärmedämmung als Renovierung durchgeht. Denn die Wärmedämmung gab es vorher nicht.

EugenNeuer  12.02.2025, 22:19
@VermieterTob

Wird eine Wärmedämmung erstmals eingebaut oder deutlich verbessert (z. B. durch Erhöhung des Dämmstandards über das vorherige Niveau hinaus), handelt es sich um eine wesentliche Verbesserung.