Geerbtes Elternhaus modernisieren und vermieten?
Wir wollen unser geerbtes Elternhaus modernisieren und anschließend vermieten. Nach meinem Kenntnisstand wären die Kosten sofort absetzbar, da kein neues Wirtschaftsgut entsteht. Ist das so richtig?
1 Antwort
Es kommt auf Art und Umfang der geplanten Arbeiten an.
- Wenn ihr nur Instandhaltungen und Reparaturen durchführt, die den ursprünglichen Zustand erhalten oder wiederherstellen, dann sind die Kosten sofort absetzbar.
- Falls aber durch die Arbeiten eine wesentliche Verbesserung oder ein Umbau erfolgt, müssen die Kosten über die AfA abgeschrieben werden.
Sofort absetzbar sind z. B.:
- Austausch von Fenstern oder Türen (wenn keine erhebliche Verbesserung eintritt)
- Streichen und Tapezieren
- Austausch von Bodenbelägen
Sinnvoll wäre es, hier vorher eine fachliche Beratung einzuholen bzw. mit einem Steuerfachmann durchzusprechen.
EugenNeuer
12.02.2025, 22:19
@VermieterTob
Wird eine Wärmedämmung erstmals eingebaut oder deutlich verbessert (z. B. durch Erhöhung des Dämmstandards über das vorherige Niveau hinaus), handelt es sich um eine wesentliche Verbesserung.
Danke, mal sehen ob die Dacheindeckung inklusive Wärmedämmung als Renovierung durchgeht. Denn die Wärmedämmung gab es vorher nicht.