Kann der Energieversorger beim Tod seines Kunden auf einen Erbschein bestehen auch wenn er den Anbieter gewechselt und eine Gutschrift beim alten Versorger hat?
Der Energieversorger möchte vom gesetzlichen Erben einen Erbschein.
Mein Vater hat vor seinen plötzlichen Tod den Versorger gewechselt und nach der Abschlußrechnung eine Gutschrift. Es besteht eine Haftungsbeschränkung die ich bei der Bank unterschrieben habe. Somit werden noch offen stehende bzw. laufende Rechnung beglichen. Das Konto besteht noch und die Gutschrift soll da drauf. Ist ein Erbschein erforderlich oder reicht die Sterbeurkunde(Kopie)
2 Antworten
Hallo, wenn der Energieversorger einen Erbschein möchte, ist die Frage ja schon beantwortet. Wenns um Geld geht, sind die vorsichtig.
Viel Glück
Barmer
Daher habe ich den Weg aufgezeigt wie man kostenlos den Erbnachweis antreten kann. Sollte eine Immobilie zum Erbe des Verstorbenen gehören, dann ist der Erbschein sowieso erforderlich.
Ein Energieversorger hat kein Recht auf der Vorlage eines Erbscheines zu bestehten. Wenn er sich weigert, das Guthaben auszuzahlen, dann gibt es die Möglichkeit des Erbnachweises. Dazu geht man zum Nachlaßgericht und läßt sich von einem Rechtspfleger kostenlos bestätigen wer, alles die gesetzlichen Erben sind.
Ja klar und der kostet natürlich was. Das wollen die freilich nicht zahlen.