Berliner Testament, Einzelkind, Pflichtteil?
hallo,
eine Frage zum Berliner Testament mit Pflichtteilsstrafklausel.
Was passiert , wenn das Einzige Kind beim Tod des ersten Elternteils seinen Pflichtteil einfordert. Theoretisch steht ihm beim Tod des 2. Elternteils auch nur der Pflichtteil zu. Was passiert aber wenn es keine weiteren Nachkommen gibt? Wer bekommt dass restliche Erbe?
und eine weitere Frage: kann der Pflichtteil statt einer Geldzahlung, eine Eintragung im Grundbuch des Grundstücks in Pflichtteilshöhe umgesetzt werden?
1 Antwort
Das ist relativ einfach, denn wenn es nur einen Erben gibt, bekommt der alles.
Wenn ein Ehepaar ein Berliner Testament errichtet und als Schlusserben nur ein Kind hat, dann geht die Pflichtteilklausel ins Leere.
Aber die könnte ja eine andere Pflichtteilklausel erstellen und aus Ärger, wenn das Kind den Pflichtteil nach dem Tod des Erstversterbenden einfordert, eine andere Person, oder eine Organisation als Erbe einsetzen, etwa so:
Schlusserbe dem To des Zweiversterbenden ist unser Sohn Kevin. Sollte unser Sohn nach dem Tod des Erstversterbenden den Pflichtteil einfordern, wird Schlusserbe der Tierschutzverein Musterstadt und unser Sohn bekommt nur den Pflichtteil.
und eine weitere Frage: kann der Pflichtteil statt einer Geldzahlung, eine Eintragung im Grundbuch des Grundstücks in Pflichtteilshöhe umgesetzt werden?
Nur wenn sich Haupterbe und Pflichtteilsberechtigter darauf einigen. Gesetzlich ist es nicht vorgesehen.