Berliner Testament?
Hallo! Meine Mutter und Vater hatten ein Berliner Testament und als mein Vater verstorben ist (2018) ging die Wohnung auf meine Mutter ueber.
2019 hat meine Mutter einen Mann kennengelernt. Diese ist getrennt von seiner Frau, aber nicht geschieden und will das auch nicht tun.
Jetzt will dieser Mann, ihr Freund, die Wohnung meiner Mutter kaufen, da sie sie nicht mehr halten kann (grosse Renovationen geplant). Mein Bruder und ich machen uns sorgen, dass sie sich damit obdachlos macht (im Falle einer Trennung) und da meine Mutter gern viel Geld fuer Kleinigkeiten ausgibt, am Ende alles verbraucht wird. Haben wir als Kinder einen Anspruch auf die Wohnung? Darf sie die Wohnung einfach verkaufen ohne uns vorher auszuzahlen? Vor allem sind sie ja nicht verheiratet. Wir nehmen auch stark an, dass dieser Mann sie sehr manipuliert und schlecht beeinflusst und sie immer mehr von uns Kindern entfernen will. Vielen Dank fuer eine Antwort!
2 Antworten
Anna:
Die Mutter als Vorerbin nach dem verstorbenen Vater kann nur dann über die ETW verfügen, d. h. veräußern, wenn eine Befreiung (§ 2136 BGB) vereinbart wurde.
Im Grundbuch ist die Befreiung von Amts wegen vermerkt.
Liegt eine Befreiung nicht vor, bedarf die Veräußerung der Zustimmung der Nacherben in notarieller Form.
Zur Sicherheit eines Wohnrechts - unentgeltlich u. lebenslang - gehört ihre Eintragung an einwandfrei erster Rangstelle im Grundbuch.
Auszuschließen ist nicht, dass die Wohnungsberechtigte später den ersten Rang aufgibt (z.B. wg. Bankdarlehen) oder sogar die Löschung des Wohnrechts mit oder ohne Wertersatz (Abfindung) bewilligt.
Entweder, ihr kauft der Mutter die Wohnung ab und sie bekommt ein Wohnrecht, zahlt Miete oder was auch immer, oder sie überschreibt euch zu Lebzeiten die Immobilie und ihr kommt für die Renovierung auf, und sie zahlt Miete.