wer erbt den Inhalt der Wohnung?
Meine Mutter hat vor über 10 Jahren meinem Halbbruder ihre Hälfte vom Haus überschrieben / geschenkt was für mich ok ist.
Gehören zu dieser Schenkung auch Bilder ,Schmuck und Möbel die unten in Ihrer Wohnung stehen?
Mir geht es eigentlich nur um die Bilder ?
Es gibt auch noch ein Grundstück wem gehört das wenn es noch bei Tot auf ihnrem Namen ist?
3 Antworten
Verschenkt wurde gem.Deiner Aussage nur ihre Hälfte vom Haus.
Der Rest wird also vererbt. Entweder gibt es ein Testament oder aber es kommt die gesetzl. Erbfolge zum Tragen.
Das ändert aber nichts an meiner Antwort.
Zu prüfen ist lediglich später, ob ggfls. irgend jemanden dann noch Pflichtteilsergänzungsansprüche aus den Haushälfen zustehen.
warum Pflichtteilanspruch ? bei einer Schenkung fallen die doch weg!
es geht nur um die hälfte von unserer Mutter die andere hälfte ist von seinem Vater damit habe ich nichts zu tun!
Lesen und verstehen!
Da steht NICHTS vom Pflichtteil!
Da stehts was von Ergänzungsanspruch, was zu prüfen wäre!
"§ 2325 Pflichtteilsergänzungsanspruch
bei Schenkungen. (1) Hat der Erblasser einem Dritten eine Schenkung gemacht, so kann der Pflichtteilsberechtigte als Ergänzung des Pflichtteils den Betrag verlangen, um den sich der Pflichtteil erhöht, wenn der verschenkte Gegenstand dem Nachlass hinzugerechnet wird"
Aber so wie ich das hier alles lese von Dir, wirst Du das vermutlich eh nicht verstehen!
nein verstehe ich auch nicht ....bitte sage es mir doch in ganz einfachen worten so das es selbst ein Kind versteht Danke
ich möchte ja nur wissen ob ich ein recht auf ein paar Sachen aus der Wohnung habe oder nicht und wo ich die Schenkungsurkunde einsehen kann wie ich das machen muss nach dem tot von meiner Mutter
Diese Frage wurde hier bereits von vielen beantwortet!
Und dann kommt es darauf an:
Gibt es ein Testament, steht in diesem drin, was wer bekommen soll.
Und Du hast kein recht, Einblick in die Schenkungsurkunde zu erhalten.
Wer später auf irgendwas einen Anspruch erhebt, derjenige muss dann nachweisen und zeigen, dass dieser Anspruch besteht.
Es gibt kein Testament deswegen ja die Schenkung!
ja hier steht das mir was aus der Wohnung haus was zusteht wie setzte ich das Durch?
Der Wohnungsinhalt - Mobiliar + Bilder ( und evtl. weitere Werte ) gehören weiterhin der Mutter und werden zum Zeitpunkt ihres Ablebens zur Erbmasse.
Alles was in der Schenkungsurkunde nicht ausdrücklich genannt ist, gehört zur Erbmasse.
was genau müsste in der Schenkungsurkunde stehen das ich nichts aus der Wohnung Haus nehmen darf? und wie kann ich die Schenkungsurkunde einsehen?
Anders herum wird ein Schuh draus.
Nur wenn in der Schenkungsurkunde stände:
"Ich schenke meinen Anteil an der Eigentumswohnung ......., mit dem gesamten Inhalt an Möbeln und Hausrat an ........"
Da das vermutlich nicht darin steht, ist der gesamte Inhalt unter den Erben aufzuteilen.
vieleicht fehlt diese wichtige Info . Das Haus ist ein Einfamilien Haus .
Unten sind grosses Wohnzimmer dann kleies Wohnzimmer mit Schlafzimmer Küche Bad und Toilette Dort wohnt meine Mutter .
Oben wohnen Mein Halbbruder mit seinem Vater Also geht es nur unten um den Stock
und wo und wie kann ich die Schenkungsurkunde nach dem Tot von meiner Mutter einsehen?
Nach § 2314 BGB muss der, der sich im Besitz des Erbes befindet Auskunft geben. Macht er es nicht, kannst Du einen Anwalt beauftragen. Die Kosten gehen zu Lasten des Erbes.
ok hätte dazu schreiben müssten das die andere hälfte dem Vater vom Halbbruder gehörte und dieser seinem Sohn die andere hälfte geschenkt / überschrieben hat