Meine Oma will mir Ihre Wohnung Vererben/ Verschenken! Muss ich meinen Onkel auszahlen?

Hallo zusammen ich habe folgendes Problem und bedanke mich im Voraus für die Antworten:

Meine Oma besitzt eine Eigentumswohnung mit einem Wert von rund 150.000€.

Da Sie mit Ihrem Sohn( Mein Onkel) verstritten ist, will Sie mir diese Wohnung vererben. Am liebsten würde Sie Ihrem Sohn nichts von Ihrem Erbvermögen hinterlassen aber durch den Pflichtteil ist dies nicht möglich.

Wir waren zusammen schon beim Notar um alles offiziell zu machen. Dieser meinte zu mir aber : Wenn die Wohnung vererbt wird, müsste ich meinen Onkel "Auszahlen" und sprach von einer Summe von rund 20.000€.

Also ich bin zurzeit 20 Jahre alt und in diesem Jahr mit meiner Ausbildung fertig und habe dementsprechend dieses Geld nicht ! Und wenn ich Ihn auszahlen müsste hieße dass, das ich mir einen Kredit nehmen müsste etc. … Also muss ich mich auf ne Hohe Verschuldung einstellen Sollte meine Oma versterben. Ich will die Wohnung auch nicht verkaufen Müssen da ich diese gerne als Wertanlage behalten und evtl. Vermieten möchte.

Meine Frage ist nun: Mir ist zwar Klar das meinem Onkel der Pflichtteilsanspruch zusteht und soll von mir aus auch so sein.. Aber wieso soll ICH ihn Auszahlen und woher wird dieser oben genannte Betrag von rund 20.000€ hergeleitet ?

Zudem hätte ich eine weitere Frage : Sollte meine Oma mir Ihre Wohnung noch in Lebzeiten verschenken. Muss ich da meinem Onkel trotzdem den teil des Wohnungswerts auszahlen? Schließlich ist es doch Ihr gutes Recht mit der Wohnung zu tun was Sie mag und in dem Fall zu verschenken an wen Sie mag. Außerdem könnte Sie mir die Wohnung doch auch für beispielsweise 5000€ verkaufen?

Also mein Ziel wäre es natürlich Ihm nichts in Zukunft ausbezahlen zu müssen

Ich bedanke mich nochmal und bleiben Sie gesund !

Erbe, erbrecht, Familie, Immobilien, Pflichtteil, schenkung, wohnung
Haus wird an Bruder verschenkt - was sind meine Rechte?

Liebe Community,

ich habe ein Anliegen und würde mich sehr freuen zu wissen, wie ihr hier vorgehen würdet bzw. was meine Rechte sind.

Ausgangslage:

Meine Eltern sind Mitte 60. Ihr Vermögen bezieht sich vor allem auf.

  • Wohnung 1: Verkehrswert ca. 150.000 €
  • Wohnung 2: Verkehrswert ca. 200.000€
  • 3. Zweifamilienhaus (unten ca. 100qm, oben ca. 70qm): Verkehrswert ca. 450.000€ (wahrscheinlich eher mehr momentan...)

Alles Baujahr Ende 70er. Die Verkehrswerte nehme ich an, da mein Vater die Immobilien nicht schätzen lassen will.

Der Plan meines Vaters ist folgender: Er und meine Mutter möchten in Zukunft in Wohnung 2 leben, mein Bruder soll in das Zweifamlienhaus in die untere Wohnung ziehen, das gesamte Haus soll dann auch auf meinen Bruder überschrieben werden. Mein Vater lässt sich allerdings ein lebenslanges Wohnrecht für die obere Wohnung im Haus eintragen. Als Ausgleich sollen Wohnung 1 und Wohnung 2 sofort auf mich überschrieben werden. Die Wohnung oben im Zweifamilienhaus sollen weiterhin vermietet werden und die Einnahmen (wahrschienlich) an meinen Vater gehen.

Meine Überlegungen:

Zunächst finde ich diese Lösung für mich nicht fair, da Wohnung 2 mir momentan gar nichts bringt, da dort auf unbestimmte Zeit (wahrscheinlich über 20 Jahre) meine Eltern wohnen werden (Rausklagen will ich sie dort stand jetzt nicht ;-)). Grundsätzlich fände ich es fair, wenn Wohnung 2 nicht beachtet werden würde sondern mein Bruder mir zumindest einen gewissen Ausgleich zwischen Wohnung 1 und dem Haus leisten würde. Von mir aus auch in Ratenzahlung (er spart ja ab sofort die Miete). Das hat mein Vater aber bereits abgelehnt, warum auch immer.

Allerdings habe ich jetzt auch schon gelesen, dass meine Rechte hier sehr beschränkt sind, und ich wohl nur einen Anspruch auf den Pflichtteil habe was das Haus angeht, dieser wäre ja durch Wohnung 1 schon fast abgegolten.

Es wäre toll, wenn jemand seine Meinung dazu sagen könnte, entweder von rechtlicher oder auch gerne aus rein "familiärer Sicht" ("sei doch zufrieden dass du überhaupt etwas kriegst ;-)). Vielleicht habt ihr ja auch noch einen anderen Lösungsvorschlag.

Danke und liebe Grüße

solea

Erbe, Immobilien, schenkung
Ohne Grundbucheintrag einziehen, ist das riskant?

Wir haben eine Wohnung gekauft, und wären planmäßig schon vor 2 Monate eingezogen.

Wir können noch nicht in die Wohnung einziehen da der Notar nicht gemerkt hatte, dass ein Erbschein vom Verkäufer fehlt.

Da wir unsere Wohnung ab April verlassen müssen da wir Mieter gefunden haben, müssen wir schon in März Zugang auf die neue Wohnung haben (somit können wir ein bisschen was vorbereiten wie streichen und Boden verlegen). Außerdem müssen wir Bestellungen entgegennehmen (Möbel und Baumaterial).

Wir haben die Verkäufer angeboten, einen Mietvertrag zu schliessen, und eine Kaution, als ganz normale Mieter, falls in März noch nicht klar ist, wann alles erledigt wird.

Die Verkäufer haben vorgeschlagen, dass wir eine Art „Anzahlung“ in Höhe von 10.000 EUR leisten, mit Übernahme von sämtliche Betriebskosten ab Schlüsselübergabe.

Meine Frage:

Obwohl wir glauben, dass sich hier nur um eine Formalität handelt (fehlende Erbschein) wollen wir möglichst risikofrei handeln.

Sobald wir in die Wohnung reinkommen, werden Renovierungskosten für uns entstehen.

Was kann passieren wenn der Kauf nicht stattfinden kann (angenommen der fehlende Erbschein bedeutet, die Verkäufer waren auf irgendeingrund nicht berechtigt, das Objekt zu verkaufen)?

Bleiben wir auf die ganze Kosten sitzen (davon sind die Renovierungskosten die kleinste Beträge, der größte Schaden wäre der geplatzte Kredit)?

Sind wir wegen dem Kaufvertrag schon gegen so was abgesichert und können wir ohne Bedenken mit der Renovierung starten?

Sollen wir wenn nicht, uns von Notar eine Vereinbarung machen lassen?

Erbe, Wohnungskauf
Erbe und Elternunterhalt bei Alkoholikerin?

Hallo,

mein Opa ist vor ca. 2 Jahren gestorben und hat meiner Schwester und mir zwei Wohnungen per Testament vererbt. Mein Opa hat zwei Töchter. Meine Tante hat bereits eine andere Wohnung per Schenkung erhalten, meine Mutter wurde bis auf das Nießbrauchrecht einer unserer Wohnungen, welche zudem noch nicht vollständig abgezahlt ist, enterbt. 

Leider entwickelt sich meine Mutter (52 J.) durch ihr Verhalten (Alkoholikerin) immer schneller zum Pflegefall. Aufgrund der Zeichenbegrenzung etwas mehr Hintergrund dazu im ersten Kommentar.

Sie hatte bereits früher (unbegründet) eine Pflegekraft, wodurch uns damals das Sozialamt anschrieb aber glücklicherweise befreite. Da sie ihren Lebensstil nicht geändert hat, kommen mittlerweile auch (alkoholbedingte) Krankheiten hinzu, wodurch sie wirklich bald ein Pflegefall werden könnte. 

Nun versuchen meine Schwester und ich natürlich, unser Erbe und "Vermögen" zu schützen, da unsere Mutter uns im Leben bisher ausschließlich geschadet hat, zudem nichts (außer Schulden) hinterlassen wird. Auch haben wir im letzten Jahrzehnt sehr sparsam gelebt, um aus diesen Verhältnisse rauszukommen. Jetzt zusehen zu müssen, wie dies uns ggf. wieder genommen wird, fühlt sich sehr unfair an. 

Daher haben wir folgende Fragen:

  • Denkt ihr, dass wir für unsere Mutter aufkommen müssen? Diverse Nachweise über das Fehlverhalten unserer Mutter in der Kindheit (z.B. Unterhaltstitel) und ggü. unserem Vater liegen vor und hatte das Sozialamt bereits einmal akzeptiert. Allerdings war das Erbe damals noch kein Thema.
  • Könnte meine Mutter ihren Pflichtteil einklagen? Wie hoch wäre dieser?
  • Sie ist neu verheiratet, natürlich mit einem Alkoholiker. Dieser hat durchblicken lassen, nur wegen dem potenziellen Erbe geheiratet zu haben. Hat er hier irgendwelche Möglichkeiten?
  • Kann das Sozialamt, sobald eine Forderung vorliegt und es über die Nachlasssituation Bescheid weiß, den Pflichtteil einklagen?
  • Können private Gläubiger irgendwie dafür sorgen, dass der Pflichtanteil eingeklagt wird? Unserer Mutter ist vermutlich in einem privaten Insolvenzverfahren.
  • Das Nachlassverfahren ist noch nicht ganz durch - kann unsere Mutter das Erbe ablehnen? Gibt es eine Frist? Entfällt dadurch auch ihr Anspruch auf den Pflichtteil?
  • Kann das Sozialamt uns zwingen, die Wohnungen zu verkaufen, wenn wir nicht anderweitig für die Pflege aufkommen können?
  • Falls sie ihren Pflichtteil einklagen könnte, also z.B. einen Teil der Wohnungen, wer bekommt diesen dann, wenn sie verstirbt? Wir hatten eigentlich vor, ihr Erbe aufgrund der Schulden abzulehnen.
  • Wäre es vielleicht sinnvoll, direkt zu einem Anwalt für Familienrecht / vor Gericht zu gehen?

Wir versuchen aktuell, uns solange wie möglich selbst um sie zu kümmern. Bei einem Stundensatz von ca. 60€/h des Dienstes erledigen wir den Einkauf lieber selbst, soweit/solange noch möglich. Natürlich gegen unseren Willen, aber unsere Mutter scheint hier leider am längeren Hebel zu sitzen.

Vielen Dank für die Zeit und Auskünfte. 

Elternunterhalt, Erbe, Pflichtteil, Sozialamt
PKW Verkauf um Schenkungssteuern zu vermeiden?

Hallo,

mein Großvater möchte mir sein Auto schenken. Damit ist mein Onkel nicht so ganz glücklich, weil er es als Teil der Erbmasse sieht und sich damit daran beteiligt fühlt (mein Großvater lebt noch, ist zwar im Krankenhaus aber eigentlich sieht es ganz gut für ihn aus). Mit meinem Großvater ist geplant, einen Kaufvertrag aufzusetzen und als Kaufwert 2500€ anzugeben (sehr deutlich unter eigentlichem Wert, er möchte das aber so machen). Es würde allerdings kein Geld zwischen uns fließen (ich hab nichtmal 2500€ auf dem Konto, würde eh schwierig werden), wäre faktisch also eine Schenkung, nur auf dem Papier nicht. Soweit ich weiß, hätte mein Onkel im Falle einer Schenkung auch mehr Chancen darauf, den PKW wieder zurück zu fordern, bei einem Verkauf nicht. Was vielleicht auch ein Faktor ist, ist dass mein Onkel ein Verfahren eingeleitet hat um meinen Großvater zu entmündigen, ich weiß nicht, inwiefern man einen Kaufvertrag nachträglich für ungültig erklären kann falls das durchgeht (was ich nicht denke, mein Großvater ist nicht dement). Noch besteht kein Streit in der Familie, und von meiner Seite aus sind auch alle möglichen Kompromisse möglich, ich würde mich nur gerne mal von dritter Seite aus informieren :)

Meine eigentlichen Fragen sind:

  • bekomme ich Probleme, wenn auf dem Kaufvertrag ein deutlich niedrigerer Betrag angegeben ist, als der PKW wert ist? Ist es trotzdem rechtlich eine Schenkung?
  • kann mein Onkel den PKW oder den Verkaufserlös zurückfordern, falls mein Großvater bald verstirbt?
  • ist es möglich im Falle einer Entmündigung zuvor abgeschlossene Verträge rückwirkend zurückzuziehen?
Erbe
Wer ist rechtmäßiger Erbe?

Februar 2016 ist mein Dad an Krebs gestorben. Er hatte ein Jahr lang eine schwere medikamentöse Behandlung, bekam sogar Morphium.

Er hatte ca. 5 oder 6 Jahre vor seinem Tod eine Lebensgefährtin, die etwa 3 Jahre vor seinem Tod in das Haus meines Dads einzog (Anmerkung: meine Eltern sind seit ca 20 Jahren geschieden, meine Mutter und mein Vater standen zusammen im Grundbuch). Sie kümmerte sich hauptsächlich um ihn während der schweren Phase der Krankheit, hatte teilweise Bevollmächtigungen.

Ich hab mich in Absprache mit ihr ins Grundbuch eintragen lassen und habe einen Erbschein (nach offiziellem Stand würde das Haus demnach zu 50% mir und zu 50% meiner Mutter gehören). Ein paar Tage nach diesem Vorgang erzählte mir die Freundin von einem Testament, welches mein Vater angefertigt hätte. Ich habe es gesehen, es besagt wortwörtlich und handschriftlich, dass er sie zur Erbin erklärt. Das Testament zeigt aber, wie schlecht es meinem Vater gegangen sein muss. Es wurde 3 Wochen vor seinem Ableben verfasst und auf ihren Wunsch hin (hat sie mir eiskalt so gesagt). Es hat diverse Rechtschreibfehler und ist krumm und schief, sollte formell aber alle Elemente haben. Es wurde noch nirgendwo öffentlich amtlich gemacht, sonst hätte ich ja sicher schon eine Information darüber erhalten.

Sie erpresst mich mit diesem Testament. Sie will bis zu ihrem Lebensende in dem Haus wohnen bleiben (zahlt aber keine Miete oder Grundsteuern) und ich habe das ein Jahr und 8 Monate geduldet und seit der Erkenntnis über das Testament kein Wort mehr mit ihr gewechselt.

Jetzt soll ich aber auch für die Schulden meines Vaters (vom Jobcenter ca. 4000 Euro) aufkommen, die sie von sich gewiesen hat. Demzufolge müsste nun endlich geklärt werden, wer rechtmäßig Anspruch auf das Haus hat.

Wer hat Anrecht auf das Haus?

Erbe, erbrecht, Erbschaft, Testament
Wie kann ein Grundschuld gelöscht werden, die vor 50 Jahren bezahlt, aber nie gelöscht wurde und keine Erben zu finden sind?

Ich habe mein Haus verkauft (habe es vor 11 Jahren von meiner Tante geerbt) und nun stellt sich heraus, dass die damals eingetragene Grundschuld (17.000 DM, die der Verkäuferin (alte Frau) zu Absicherung der Zahlung ihres Altenheims dienen sollte, nie gelöscht wurde (Haus wurde 1965 gekauft und die Abzahlung war festgelegt wir 200 DM monatlich bis 1970). Ich weiss, dass meine Tante alles bezahlt hatte, denn sonst hätte die Dame sofort vollstreckt. Ich hatte nach ihrem Tod vor 11 Jahren auch noch einige Überweisungen gefunden (sie hatte in Kartons alles in einem feuchten Keller gelagert, nichts weggeworfen) leider fast nicht mehr leserlich und so verschimmelt, dass man nur mit Handschuhen und Mundschutz versuchen konnte, sehr wichtig Erscheinendes zu retten, wie z. B. Kaufvertrag des Hauses oder einen Plan, die sich in einer Hülle befanden, aber für Monate entlüftet werden mußten. Ich habe das Haus über einen Makler verkauft, der mich natürlich nicht im Vorfeld darauf aufmerksam gemacht hat und uns beide Verkäufer und Käufer voll ins Messer hat laufen lassen. Ich war leider so unbedarft und habe angenommen, es wäre nur ein Formalität, den Eintrag zu löschen. Der Notar hat jetzt recherchiert und es sind keine Erben zu finden. Was ich eigentlich vorher schon angenommen hatte, den ich kann mich als Kind erinnern, dass es hieß, die alte Däme hätte niemanden und der Verkaufspreis und monatliche Zahlung sichere ihr Altenheim. Nun sagt der Notar, dass, wenn es denn unbedingt gelöscht werden sollte, ein Abwesenheitspfleger bestellt würde, der meist ein Anwalt sei und da weiß man nie!!!????. Ich habe hierzu im Internet schon Horrorstories gelesen. Wie z.B. worst case, es wird das Ganze als nicht bezahlt eingestuft und ich habe den Betrag von 17.000 DM eingetragen 1963 mit Zinsen und Zinseszinsen - an wen? - den Staat Bayern? zu zahlen und ich habe kein Geld und kein Haus mehr.!? Der Vorschlag ist hier, nachdem es keine Erben gibt und kein Hahn danach kräht, den Eintrag stehen lassen - sozusagen als einen Schönheitsfehler. Aber der Käufer wird sich da vielleicht nicht einverstanden erklären, zumal er später bei einem Verkauf wieder in der gleichen Situation ist? Muß ich jetzt zwischen Erschießen und Erhängen wählen oder gibt es da andere Möglichkeiten, die allen Teilen gerecht werden könnten, ohne dass einer alles verliert? Besten Danke im voraus.

Erbe, Erbschaft, Hauskauf, Immobilien, Recht
Erbteil eines Erben verkauft - Pflichtteil einfordern?

Hallo zusammen,

meine Großeltern haben vor vielen Jahren gemeinsam ein Testament aufgesetzt. Darin werden meiner Mutter und meiner Tante jeweils eine Immobilie zugesprochen. Das zum Zeitpunkt des Erbfalls noch vorhandene Barvermögen wird den Enkeln zugesprochen.

Die Immobilie meiner Mutter wurde an ein Gewerbe vermietet. Dies wird nun von der Stadt unterbunden. Die Immobilie kann somit nicht mehr vermietet werden und steht nun leer.

Mein Großvater möchte diese Immobilie nun an einen Investor verkaufen, der ein Bauprojekt auf dem Grundstück geplant hat. Das Geld aus dem Verkauf geht dann auf das Konto meines Großvaters und wird damit zum Erbteil der Enkel. Meine Mutter erbt nun in diesem Szenario überhaupt nichts mehr. Was passiert in diesem Falle? Bekommt sie einen Pflichtteil vom Erbe meiner Tante zugesprochen? Wie hoch fiele dieser aus? Wird sie auch am Erbe der Enkel beteiligt?

Meine Mutter und meine Tante sprechen nicht mehr miteinander. Ich wollte meinem Großvater vorschlagen, den Gang zum Notar anzutreten und das Testament ändern zu lassen, damit meine Mutter und meine Tante jeweils 50% der noch vorhandenen Immobilien zugesprochen bekommen. Lässt sich das Testament so einfach ändern, wenn es sich dabei nicht um ein Berliner Testament handelt? Ich habe das Dokument leider nicht vorliegen, aber wenn ich mich recht erinnere vermacht im Testament meine (verstorbene) Großmutter einer ihrer Töchter eine Immobilie und mein Großvater der anderen Tochter die andere Immobilie. Könnte dies zu Problemen führen?

Mein Großvater ist 90 Jahre alt und pflegebedürftig, macht es Sinn das Testament handschriftlich zu ändern, damit es ein Dokument gibt während wir auf den Termin beim Notar warten? Müssen meine Tante und meine Mutter beim Notartermin in irgendeiner Weise beteiligt sein? Ich möchte eigentlich nur den Familienfrieden wiederherstellen, soweit das in dieser Situation möglich ist.

Letzter Punkt: ich bin die eingetragene Pflegeperson meines Großvaters, meine Tante hat zu keinem Zeitpunkt die Pflege übernommen. Spielt dies in dieser Situation eine Rolle, wenn es um Pflichtteile und Verteilung geht?

Mir ist klar dass ich einen Termin bei einem Anwalt machen muss, ich möchte nur vorher schon ein wenig sondieren. Vielen Dank für die Unterstützung!

Erbe, erbrecht, Pflichtteil

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