Haus überschreiben, Schwester auszahlen?

2 Antworten

Das hat erstmal nichts mit Pflichtteil zu tun.

Einen Pflichtteil gibt es, wenn etwas geerbt wird. Bei Euch wird noch nicht geerbt.

Obwohl Du den Fall nun schon zum zweiten Mal einstellst, fehlen noch immer die Angaben um etwas zu berechnen. Wie alt sind Deine Eltern und wie hoch wäre die Nettokaltmiete, wenn man das Haus vermieten würde?

Wenn Deine Eltern Dir jetzt das Haus schenken passiert weiter erstmal nichts.

Wenn sie dann innerhalb von 10 Jahren sterben, kann es um einen Pflichtteilergänzungsanspruch gehen, aber das hatte ich Dir schon geschrieben.

Mehr kann man ohne Zahlen nicht sagen, auch wenn Du die Frage noch 2 mal einstellst.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Katze2069 
Beitragsersteller
 24.05.2021, 21:43

Danke im voraus, meine Eltern sin beide über 85 Jahre alt und es sind 2 Wohnungen mit jeweils 75 m2 im Haus. Die eine Wohnung bewohnt meine Tochter und ich habe bereits Geld ins Haus investiert.

Meiner Schwester ist der Betrag vom 35000 eur zu wenig. Was genau kommt auf mich zu?

wfwbinder  24.05.2021, 22:08
@Katze2069

Das ist ein neuer Sachverhalt, zweitens fehlt noch immer die übliche Miete für die 75 qm und drittens kann ich kaum glauben, dass ein haus mit 2 Wohnungen von je 75 qm nur 130.000,- Euro wert sein soll, denn das sind weniger als 900 euro pro qm.

Das Du schon in das Haus investiert hast,, fehlt bisher auch. Wurde das in irgendeiner Form festgehalten? Zahlt Deine Tochter Miete an Deine Eltern?

Wie schon geschrieben, für die Berechnung des möglichen Wohnrechts fehlen die zahlen wie Miete und genaues Alter. Über 85 geht von 86 bis 120.

Die Einstellung Deiner Schwester kann ich langsam verstehen, denn schließlich bekommst Du das Haus und aus einer Wohnung eine Miete, bzw. hast den Vorteil, dass Deine Tochter keine Miete zahlen muss.

Wenn mir die 35.000,- mit einer klaren Berechnung vorgelegt würden:

Wert des Hauses = 130.000,-

  • - Wert des Wohnrechts = .................
  • - Wert der vermutlichen Pflegeleistung ........
  • - eigene Investitionen .....................

= Wert der Schenkung

Also sind 35.000,- eine faire Gegenleistung, weil sie sofort zur freien Verfügung stehen.

Mit so einer Berechnung kann man das machen.

Mit Deinem Geschwurbel aus dem Sachverhalt, würde ich Dich auch auflaufen lassen.

Unabhängig davon, dass noch kein Erbfall eingetreten ist, was sieht dann das Wohnrecht vor, wenn ein oder beide Elternteile ins Pflegeheim müssen?

Laß Dir doch das gesamte Haus schenken. Da Du in gerader Linie verwandt bist kannst Du ja problemlos die Kosten für die Pflege der Eltern im Erbfall in Rechnung stellen. Das mindert zumindest den Pflichtteilergänzungsanspruch von Deiner Schwester.