Generalbevollmächtigter verursacht Schaden, wird Alleinerbe und beantragt beschränkte Erbenhaftung für den selbst verursachten Schaden. Geht das?

1 Antwort

Die beschränkte Erbenhaftung zeigt ja eigentlich nur dann Wirkung, wenn man den Schaden mangels Masse nicht aus dem Nachlass bedienen kann.

Und noch wichtiger:

Auch wenn G für den Schaden verantwortlich sein sollte, so handelt er ja für den Vertragspartner, also der Mutter.

Schädiger ist und bleibt also meiner Meinung nach die Mutter.

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Beschränkte_Erbenhaftung


Rumpelkasten 
Beitragsersteller
 20.06.2024, 14:27

Vielen Dank für die Antwort. Dies würde dann ja leider bedeuten, dass sich ein Bevollmächtigter und späterer Erbe seiner Haftung durch Beschränkung entziehen kann, sofern der Nachlass nicht ausreicht?

Alarm67  20.06.2024, 14:34
@Rumpelkasten

Das ist Sinn und Zweck einer beschränkten Erbenhaftung bzw. Nachlassinsolvenz.

Warum sollten denn auch Erben für fehler der Verstorbenen haftbar gemacht werden, wenn diese Schäden nicht aus der Erbmasse beglichen werden können.

Und die Fehler von G muss sich die verstorbene Mutter anrechnen lassen, denn G handelt in deren Auftrag.

Aber ich bin kein Anwalt, diese Aussage spiegelt eher meine Meinung hierzu wieder.