Darf ich ohne zu wissen ob ich das Erbe antrete, in die Wohnung meines verstorbenen Vaters?

6 Antworten

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Natürlich.

Viele Dinge sind zu regeln.

Du brauchst Unterlgen für die Beerdigung, musst Dich über die finanziellen Verhältnisse informieren. Strom, Gas Wasser ggf. kündigen. Die Wohnung kündigen.

Was Du nicht darfst, wäre z. B. wertvolle Dinge aus der Wohnunge mitnehmen. Der Goldbarren unter der Matrtze, die Briefmarken-, oder Münzsammlung usw.

Was Du mitnehmen darfst, wären ganz persönliche Dinge wie ein Fotoalbum.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.

GoldenSpring 
Beitragsersteller
 24.06.2024, 21:40

Danke dir sehr für die schnelle Rückmeldung. Die Beerdigung wurde bereits von seiner Schwester organisiert, ich wurde explizit nicht eingeladen und soll aber nun schon mal die Kosten übernehmen, da ich ja die erste Erbberchtigte bin. Und nachdem ich aber nicht weiß, ob die Beerdigung überhaupt aus dem Nachlass bezahlt werden kann, müsste ich das nun rausfinden.

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Es ist genau anders herum:

Man wird automatisch Erbe wenn die gesetzliche Erbfolge eingetreten ist. Wer das nicht will muss sich beeilen und das Erbe innerhalb der gesetzlichen Frist von 6 Wochen ausschlagen.

Der Erbschein bestätigt nur, dass jemand Erbe geworden ist. Man nimmt also mit dem Erbscheinantrag nicht etwa das Erbe an.

Was die Bestattungskosten betrifft liegst Du im übrigen falsch mit der Einschätzung, Du könntest nur als Erbin in Anspruch genommen werden. Wenn ein Erbe unzureichend ist haften Kinder auf die Beerdigungskosten. Allerdings ist das ein weites Feld. Das Ordnungsamt organisiert eine Beerdigung wenn sich kein anderer findet. Angehörige werden nur dann in Regreß genommen wenn sie ausreichend Einkommen haben.

"Die Beerdigung wurde bereits von seiner Schwester organisiert"

seltsamseltsam...

und woher hat die Schwester die Dokumente, die man beim Bestatter braucht?

aus der Wohnung deines Vaters?

schonmal gucken, bevors die Tochter tut?

ich würde dir dringend raten... in die Wohnung zu gehen...aber ich denke, die schwester ist da zuvor gekommen...hoffentlich findest du da noch was...

das erste, was ich damals als erbe gemacht hatte..neue Schließzylinder in Wohnung und Kellertür.. hahaha

mein Brüderchen hats versucht... nachdem er erfuhr, das er enterbt wurde...

würde dir als erbe auch empfehlen... neue Zylinder... sie müssen bei ner mietwohnung nur den originalzylinder aufbewahren... muß beim auszug wieder in die tür...

fraglich ist nur... was heisst kürzlich erfahren?

sie haben nur 6 Wochen Zeit, das Erbe auszuschlagen, ansonsten werden sie erbe mit oder ohne schulden...

also seltsam, das es die schwester gemacht hat... die Beerdigung...

bekommt man nicht vom Bestatter die Sterbeurkunde...?

mannomann hoffentlich hat die schwester nicht schon alles blank gemacht...


GoldenSpring 
Beitragsersteller
 25.06.2024, 12:12

Ja eigentlich hat man nur 6 Wochen. Da ich aber "glücklicherweise" in Österreich wohne, er aber in Deutschland gewohnt hat, habe ich 6 Monate Zeit das Erbe auszuschlagen. Dennoch werde ich jetzt schauen, dass alles so schnell wie möglich rausgefunden wird, damit ich weiß, ob ausschlagen oder nicht...

Die Geschichte ist im allgemeinen ziemlich hässlich, da mir seine Schwester auch nicht mitgeteilt hat, daß mein Vater gestorben ist. Ich habe es erst eine Woche später über Umwege mitgeteilt bekommen. Ich habe auch mehrfach versucht sie über ihren Sohn zu kontaktieren, was sie aber auf keinen Fall wollte. Und jetzt wo es an die Bezahlung der Beerdigung geht, hat sie sich bei mir gemeldet und auch gesagt, dass ich nicht zur Beerdigung eingeladen werde / wurde (keine Ahnung wann und wo sie stattfindet).

Du meinst also sie wäre schon in der Wohnung gewesen? 🤔 Dürfte sie das denn, wenn ich die Erbin bin?

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Erbe wird man automatisch durch das Gesetz, muss man nicht annehmen.

Die einzige Wahl die Du hast:

Das Erbe innerhalb der gesetzl. Frist von 6 Wochen ablehnen.

Mit dem Erbschein nimmst Du nichts an, Blödsinn, damit weist Du lediglich gegenübern Behörden, Banken, ..... deine Erbenstellung nach!


GoldenSpring 
Beitragsersteller
 25.06.2024, 19:26

"Beantragen Sie auf keinen Fall einen Erbschein, wenn Sie in Erwägung ziehen das Erbe auszuschlagen. Sobald Sie nämlich den Antrag stellen, gilt im deutschen Erbrecht das Erbe als angenommen."

Steht auf etlichen Seiten.

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Alarm67  26.06.2024, 06:44
@GoldenSpring

Wer das Erbe ausschlagen will, würde ja auch nie einen Erbschein beantragen.

Da wäre ja ein Widerspruch in sich!

Mit dem Erbschein bestätige ich dann ja meine Erbenstellung.

Und ich nehme nichts an, ein Erbe schon mal gar nicht. Anders herum: Beantrage ich einen Erbschein, bestätige ich eher, dass ich das Erbe nicht ausschlagen werde.

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Hat der Erbe demnach einen (Zweit-) Schlüssel für die Wohnung des Erblassers, kann er sich auf § 857 BGB berufen und die Erblasserwohnung in Besitz nehmen. Er muss ausdrücklich nicht den Vermieter der Wohnung um Erlaubnis fragen, um die Wohnung betreten zu können.