Wenn ein Ehepartner dem anderen die Hälfte seines Hauses überschreibt ist das dann eine Schenkung im erbrechtlichen Sinne?
Mein Vater hat meiner Stiefmutter die Hälfte seines Hauses überschrieben. Nun ist er vor kurzem verstorben. Meine Schwester und ich sind Kinder aus erster Ehe, wir sind enterbt worden. Sie haben ein Berliner Testament verfasst. Schenkungen an die Ehefrau unterliegen keiner Frist im Gegensatz zu Schenkungen an Dritte. Ist diese Überschreibung als Schenkung anzusehen?
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