SIE will mit 50% ins Grundbuch?

1 Antwort

Ich denke das ist eine Frage, die nur jeder für sich entscheiden kann.

Ihre Perspektive ist natürlich nachvollziehbar.

Habt ihr die Wohnung gemeinsam gekauft oder hast du auch die mitgebracht? Wenn die auch von dir ist „profitiert“ sie im Trennungsfall ja sowieso von der Beziehung bzw. nach den von dir geschilderten Wertverhältnissen deckt ihr Anteil an der Wohnung ja ihren finanziellen Aufwand für die Sanierung.

Ich persönlich würde meine Freundin erst ins Grundbuch eintragen, wenn sie auch meine Frau ist. Dennoch fände ich es nicht fair meiner Freundin ihren Aufwand bei der Sanierung und der Kredittilgung nicht in Form von Substanz zu entschädigen (z.B. o.g. Wohnung).

Außerdem sollte man hier die Schenkungsteuer nicht unterschätzen, da sie dir ja offensichtlich die 50% nicht abkaufen wird. Zwischen einfachen Lebensgefährten liegt der Freibetrag bei nur 20.000€ und der Steuersatz ist ordentlich bei solch einer Schenkungshöhe.

Falls ihr das vorhabt, lasst euch von einem Steuerberater beraten!


HerrImHaus 
Beitragsersteller
 26.10.2021, 19:01

Ich habe die Wohnung. Sprich das Haus eingebracht. Ich denke schon eine Weile nach was ich ihr für mehr Sicherheiten geben könnte?