Wer trägt die Grabpflegekosten, wenn alle Erben ausgeschlagen haben?
Die Angehörigen (auch die, die ausgeschlagen haben) sowie Erben sind bestattungspflichtig und müssen die Kosten tragen. Die Grabpflegekosten gehören jedoch nach herrschender Meinung nicht zu den Bestattungskosten.
Wenn nun die Bestattung durch das Amt veranlasst wurde (weil sich alle Angehörigen und Erben weigerten die Beerdigung zu organisieren und lieber den Kostenbescheid der Stadt zahlten) und entsprechend kein Angehöriger oder Erbe einen Vertrag mit dem Friedhof geschlossen hat, wer muss die Grabpflegekosten zahlen?
5 Antworten
Bestattungen, die durch das Amt veranlasst werden, dürften doch wohl auf dem anonymen Gräberfeld stattfinden - weshalb dort keine Grabpflegekosten anfallen.
Die Erben erster Ordnung Kinder/Eltern/Angeheiratete müssen die Beerdigungskosten tragen auch wenn sie das Erbe ablehnen.
Nur wenn sie selbst nichts haben ALG2/Sozialhilfe-Empfänger sind, trägt der Staat die Kosten.
Auch hinsichtlich der Grabpflege wird man sich vermutlich einen der Bestattungspflichtigen herauspicken, welchen man folgend für die sich ergebende Grabpflege verantwortlich machen könnte.
Ohne Bezahlung wird das Grab nicht gepflegt. Bleibt dann so und wird der „Natur“ überlassen.
Bei Bestattungen durch das Amt gibt es keine Grabstelle, die zu pflegen wäre.
Nicht ganz. In der überwiegenden Anzahl der Friedhofssatzungen ist die Gemeinde berechtigt, vernachlässite Gräber von einem Friedhofsgärtner instandsetzen zu lassen und die Kosten den Erben in Rechnung zu stellen. Die Gemeinde wird sich dann einen aussuchen, und der muss sich dann mit den anderen auseinandersetzen.