Bayern: Beim Erbe werden Immobilien vererbt, dies geschieht ja mit dem (zu zahlenden) Erbschein dann umsonst und ohne Notar. Aber wie ist es, wenn eine Immobilie davon als Vermächtnis (nach Testament) vergeben wird. Wird die Immobilie zuerst an den Erben gegeben, der sie dann weiterleitet an den Vermächtnisnehmer oder geht es gleich an den? Spielt der Erbschein eine Rolle? Oder ist es ein normaler Notartermin mit Gebühren, wobei der Notar aufgrund des Testaments die immobilie überträgt. Es geht um keine Probleme, sondern nur ums Verfahren.
Vermächtnis von Immobilien - Besitzübertragung?
notar,
Erbschein