Im Grundbuch steht bei meinem Grundstück kein Wegerecht drin aber im Testament von meiner Mutter steht ein Wegercht drin Was zählt nun?


31.10.2021, 20:13

Hinterliegendes Grunstück.

Wir sind eine Grundstückgemeinschaft von einem Hinterliegendem Grundstück.

Das Grundstück kann man nur über ein Flurstück erreichen.

Das Flurstück gehörte meiner Mutter und hat in ihrem Testament verfügt, dass der Eigentümer des hinterliegenden Grundstüchs in das Grundstück sämtliche Leitung legen darf und befahren darf wenn das hinterliege Grundstück mit maximal zwei Wohngebäuden mit maximal vier Wohneinheiten bebaut wird. Es gibt jetzt einen Käufer für das Grundstück, er möchte allerdings Grösser und mehr Gebäuder bauen.

Das Grundstück, meine Mutter ist inzwischen verstorben und im Testamen hat Sie verfügt das ich das Erbe. Im Grundbuch steht über eine Wegerecht oder Einbau von Erschliesungsleiten nichts drinne.

Was zählt jetzt. Grundbuch ohne Durchfährt oder das Testament mit den Ausführungen wie oben beschrieben

MfG Walser

4 Antworten

DAs Grundstück kann nur verkauft werden, wenn ein Wegerecht eingeräumt wird, sonst bekommt da keiner eine Baugenehmigung.

WAs in dem Testament über das Wegerecht steht ist völlig Bedeutungslos.

Entscheidend ist nur das Wegerecht, was der Eigentümer des zu überfahrenden Grundstücks, dem Käufer des hinten liegenden Grundstücks einräumt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Das Testament leitet für den Käufer keinerlei Rechte ab. Wie denn auch, denn ein Käufer kennt für gewöhnlich dieses Testament nicht.

Außerdem zählt gerade bei Grundstücken/Immobilien ausschließlich das Grundbuch. Selbst wenn unter Nachbarn mal was besprochen und abgemacht wurde, auch schriftlich, hat das gegenüber dritten ohne Eintrag im Grundbuch keinen Wert.

Testament:

Moralisch betrachtet musst Du selbst entscheiden, sofern Du der Alleinerbe bist, ob Du dem Wunsch/dem Wille Deiner Mutter nachkomnst und das beschriebene im Grundbuch eintragen lässt.

Und PS:

Sofern der Käufer generell auf dem Grundstück bauen darf, steht diesem eh ein Notwegerecht zu. Auch für die Anschlüsse/Leitungen.

Und was ich nicht verstehe:

DU willst doch, wenn ich das richtig sehe, das Grundstück verkaufen!?

Meinst Du wirklich, wenn Du dem Käufer kein Wegerecht einräumen willst, dass Dir irgendwer das Grundstück überhaupt abkaufen wird?!?!

Es sei denn, für die Erschließung/dem Wegerecht gibt es noch eine Alternative!

Kannst du das etwas näher erklären? Warum steht im Testament ein Wegerecht, um was geht es dabei? Im Zweifelsfall gilt aber das Grundbuch.

Greta:

Die im Grundbuch des dienenden Grundstücks eingetragene Dienstbarkeit (Wegerecht) zugunsten des Eigentümers des herrschenden Grundstücks entfaltet die größte Wirkung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung