Meine Mutter hat mir vor 7 Jahren ihre Eigentumswohnung, die sie noch selbst bewohnt, geschenkt mit Nießbrauchrecht. Nun muss sie wohl aus gesundheitlichen Gründen in ein Pflegeheim. Ihre Rente beträgt nur ca. 900 Euro. Ich möchte nun diese Immobilie veräußern und mit dem Einverständnis meiner Mutter das Nießbrauchrecht zuvor löschen lassen. Muss ich diese Situation dem Sozialamt melden und den ganzen Verkaufserlös für die Heimpflege aufbrauchen oder steht mir als jetzige eigentliche Eigentümerin (7 Jahre) ein "Schonbetrag" zu, den ich behalten darf und wenn ja, wie berechnet sich dieser?

Wenn man das Formular für die Heimaufnahme sieht, hat man die Option "Selbstzahler" oder "Sozialamt". Was ist denn in diesem Fall maßgebend?