Erbrecht?

6 Antworten

Was jetzt geklärt werden muss ist folgendes:

Ist die Frau bereits verstorben oder hat sie ausgeschlagen?

Wenn die Frau verstorben ist, klären ob das Erbe überschuldet ist.

Falls das nicht möglich ist, Erbe annehmen und ggf Nachlassinsolvenz anmelden. Sofern sich später herausstellt, das zu viele Schulden vorhanden sind. Aber Nachlassinsolvenz kostet Geld (Verfahrenskosten). Dann ist das Risiko auf den Nachlass und Verfahrenskosten beschränkt.

Wenn die Frau ausgeschlagen hat, kann man annehmen das das Erbe überschuldet ist. Weil die Frau wohl besser Bescheid wuste.


hildefeuer  05.03.2025, 11:27

Ausschlagung kostet 30€ bei Deinem Amtsgericht.

naja....sehen sie das erstmal locker, je besser gehen sie mit geringem Erbe um.

Jeder, der direkt oder indirekt in einem Testament erwähnt wird, wird angeschrieben, ob er jetzt direkt was erbt oder nicht.

In dem Testament meiner Eltern war ich als Alleinerbe eingetragen, sollte ich verstorben sein, standen meine Kinder drin und die Kinder meines Bruders, welcher selber enterbt wurde.

Alle wurden angeschrieben.

Sie fragen, wie sie jetzt verfahren, sie können den Weg alleine gehen, sie können es aber auch machen wie Bekannte, die haben sich alle drei den gleichen Anwalt geteilt, die kosten geteilt, und den Rest hat der Anwalt erledigt, das Erbe kam in geldlicher Form auf ein Konto des Anwaltes und der hat das dann verteilt, und seine Kosten davon abgezogen.

ich würde es genauso machen, spart Anwaltskosten und geht schneller von der Bühne, als wenn jeder der fünf sich eigenen nimmt.

Das kann mehrere Gründe haben. Oft ist das Testament zwar vorhanden, aber das Gericht muss klären, ob die Ehefrau das Erbe annimmt oder ausschlägt – oder ob sie bereits verstorben ist, auch wenn das Testament noch nicht aktualisiert wurde. Hast du Informationen, ob sie noch lebt? Es kann auch sein, dass das Gericht alle potenziellen Erben auffordert, weil es offene Fragen zur Erbfolge gibt. Hast du schon einen Anwalt konsultiert, der dir genau sagen kann, wie das Testament in deinem Fall auszulegen ist?

Mitunter werden die gesetzlichen Erben einfach informiert, damit sie die Möglichkeit haben, das Testament anzufechten oder ihr Pflichtteil geltend zu machen.

Was stand denn in dem Anschreiben? Vielleicht "zur Kenntnisnahme, mit Gelegenheit zur Stellungnahme" oder so ähnlich?

Und ja, die sechswöchige Frist zur Erbausschlagung beginnt dann auch.

Hat sie zu Lebzeiten das Erbe ausgeschlagen? Wenn es überhaupt noch gilt.