Erbrecht?

5 Antworten

Was jetzt geklärt werden muss ist folgendes:

Ist die Frau bereits verstorben oder hat sie ausgeschlagen?

Wenn die Frau verstorben ist, klären ob das Erbe überschuldet ist.

Falls das nicht möglich ist, Erbe annehmen und ggf Nachlassinsolvenz anmelden. Sofern sich später herausstellt, das zu viele Schulden vorhanden sind. Aber Nachlassinsolvenz kostet Geld (Verfahrenskosten). Dann ist das Risiko auf den Nachlass und Verfahrenskosten beschränkt.

Wenn die Frau ausgeschlagen hat, kann man annehmen das das Erbe überschuldet ist. Weil die Frau wohl besser Bescheid wuste.


hildefeuer  05.03.2025, 11:27

Ausschlagung kostet 30€ bei Deinem Amtsgericht.

naja....sehen sie das erstmal locker, je besser gehen sie mit geringem Erbe um.

Jeder, der direkt oder indirekt in einem Testament erwähnt wird, wird angeschrieben, ob er jetzt direkt was erbt oder nicht.

In dem Testament meiner Eltern war ich als Alleinerbe eingetragen, sollte ich verstorben sein, standen meine Kinder drin und die Kinder meines Bruders, welcher selber enterbt wurde.

Alle wurden angeschrieben.

Sie fragen, wie sie jetzt verfahren, sie können den Weg alleine gehen, sie können es aber auch machen wie Bekannte, die haben sich alle drei den gleichen Anwalt geteilt, die kosten geteilt, und den Rest hat der Anwalt erledigt, das Erbe kam in geldlicher Form auf ein Konto des Anwaltes und der hat das dann verteilt, und seine Kosten davon abgezogen.

ich würde es genauso machen, spart Anwaltskosten und geht schneller von der Bühne, als wenn jeder der fünf sich eigenen nimmt.

Mitunter werden die gesetzlichen Erben einfach informiert, damit sie die Möglichkeit haben, das Testament anzufechten oder ihr Pflichtteil geltend zu machen.

Was stand denn in dem Anschreiben? Vielleicht "zur Kenntnisnahme, mit Gelegenheit zur Stellungnahme" oder so ähnlich?

Und ja, die sechswöchige Frist zur Erbausschlagung beginnt dann auch.

Hat sie zu Lebzeiten das Erbe ausgeschlagen? Wenn es überhaupt noch gilt.

frag doch nach ob deine Tante verstorben ist, für die Ausschlagung hast du ab dem Tag der Zustellung der Benachrichtigung das du als Erbe in Frage kommst 6 Wochen Zeit


Rockabilly1971 
Beitragsersteller
 04.03.2025, 17:01

Wo frage ich das nach?

Alarm67  04.03.2025, 17:10
@Rockabilly1971

Traurig, wenn Du noch nicht einmal selbst weißt, ob die Frau deines Onkels noch lebt oder nicht!

Das musst Du erst nachfragen????

Schlage bitte aus, auch wenn es um Millionen gehen sollte, verdient hast Du es nicht!

Rockabilly1971 
Beitragsersteller
 04.03.2025, 17:18
@Alarm67

Was ist das für eine unverschämte Antwort??? Wenn du mein Text gelesen hättest, hättest gelesen, dass ich 30 Jahre keinen Kontakt hatte, wieso sowas ist, ist eine private lange Geschichte!!! Etwas freundlicher würde Dir nicht schaden, wenn du keine Ahnung hast wieso sowas passiert einfach nichts zum Thema beisteuern.

Alarm67  04.03.2025, 17:38
@Rockabilly1971

Ahnung habe ich genug, das darfst Du mir glauben!

Ich bin ein Millionenerbe, aber einer ohne schlechten Gewissen, ich habe mich immer für meine Familie interessiert und mich im Rahmen meiner Möglichkeiten gekümmert.

Du scheinbar nicht, hat dich nicht interessiert!

Aber jetzt, wo es scheinbar was zu erben gibt, ruft die Gier, halt wie immer!

Rockabilly1971 
Beitragsersteller
 05.03.2025, 04:23
@Alarm67

Wenn Sie meinen das es so ist, dann lassen wir das so stehen. Ich kann nichts dafür das ich angeschrieben wurde zwecks Erbe, aber Sie wissen es ja besser, zeigt auch etwas ihr Character, jemanden was zu unterstellen obwohl Sie 0% der Geschichte kennen. Aber sowas wie Sie muss es ja auch geben. Wünsche Ihnen alles gute mit Ihren Millionen. :-)