Meine Schwester und ich haben zu je 1/2 ein schuldenfreies Haus mit 3 Wohnungen geerbt. Die Erbengemeinschaft soll bestehen bleiben. Meine Schwester bewohnt eine Wohnung; zwei Wohnungen werden vermietet. Ist es aus steuerlichen Gründen erforderlich dass meine Schwester Miete auf das Konto der Erbengemeinschaft wie die anderen zwei Mieter bezahlt? Ich wäre mit einer mietfreien Nutzung der Wohnung 1 durch meine Schwester einverstanden. Der mir entstehende Nachteil würde über die Höhe meiner festzulegenden Entnahme aus dem Konto der Erbengemeinschaft ausgeglichen. Die Zahlung einer Miete meiner Schwester auf das EG-Konto erscheint mir nicht sinnvoll. Diese Miete würde in voller Höhe wieder an meine Schwester als Entnahme zurückfließen und wäre wahrscheinlich zu versteuern. Die Steuerpflicht meiner Schwester soll natürlich minimiert werden. Die Miete von Wohnung 2 soll über das EG-Konto an mich fließen; die Miete von Wohnung 3 soll als Reparaturrücklage auf dem EG-Konto verbleiben. Für eine Stellungnahme ggf. mit Verbesserungsvorschlägen bedanke ich mich im Voraus
I. H.