Grundstücküberschreibung im Ausland?

1 Antwort

Alle EU-Bürger sind Italienern beim Immobilienkauf gleichgestellt. Ihr

könnt also wie italienische Staatsbürger in Italien

Immobilien überschreiben. Hierbei sind aber die

italienischen gesetzlichen Besonderheiten

zu beachten.

Das

Eigentum geht bei einem Erwerbsvorgang nicht wie bei uns erst durch den Abschluss des Notarv

ertrages und die anschließende Eintragung im

Grundbuch über, sondern bereits mit der Einigung zwischen den

Parteien und dem schriftlichen

Kaufvertrag.