Grundstücküberschreibung im Ausland?
Mein Exmann(Italiener) und ich wollen ein Grundstück in Italien das uns Beiden gehört auf die Kinder (18 25 28) überschreiben. Wir leben alle in Deutschland.Müssen wir dafür zum Consulat oder ist das auch bei einem Notar vor Ort machbar. Und ist es besser zu vererben oder zu schenken? Das Grundstück hat damals 50.000 DM gekostet. Wie machen wir es richtig?
1 Antwort
Alle EU-Bürger sind Italienern beim Immobilienkauf gleichgestellt. Ihr
könnt also wie italienische Staatsbürger in Italien
Immobilien überschreiben. Hierbei sind aber die
italienischen gesetzlichen Besonderheiten
zu beachten.
Das
Eigentum geht bei einem Erwerbsvorgang nicht wie bei uns erst durch den Abschluss des Notarv
ertrages und die anschließende Eintragung im
Grundbuch über, sondern bereits mit der Einigung zwischen den
Parteien und dem schriftlichen
Kaufvertrag.