Verkauf geerbter Sammlung steuerpflichtig?

1 Antwort

Der Verkauf so einer Sammlung wäre, wenn überhaupt, nur als privates Veräußerungsgeschäft (§ 23 EStG) steuerpflichtig.

Das fällt an wenn zwischen Erwerb(also Kauf, nicht Erbschaft) und Verkauf, nicht mehr als ein Jahr liegt.

Hier ist diese Frist eindeutig überschritten und es würde Erbschaft auch das Kaufdatum des Erblassers gelten.

Also: steuerfrei.

Einzige (abstruse) Ausnahme, wenn Du Antiquitätenhändler wärst und die Sammlung in das Betriebsvermögen eingelegt hättest.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

EnnoWarMal  10.05.2017, 15:18

Und noch eine Ergänzung:

Selbst wenn die Einzelteile nicht als Ganzes, sondern eben einzeln verkauft würden, ändert sich daran nichts.

Und wenn die bei ebay einzel angeboten werden und man dort eine gewerbliche Tätigkeit unterstellt, dann hat das nur etwas mit den Hausregeln von ebay zu tun. An der steuerlichen (und gewerberechtlichen) Situation ändert dies trotzdem nichts.