können private Schuldforderungen vererbt werden?
Ich bin mit meinem Mann seit 7 Jahren zusammen. Vor Kurzem meldete sich eine früher Bekannte und fordert einen Geldbetrag ein, den er seinem verstorbenen Freund schuldete.
Diesen Betrag von etwa 1.500 € lieh dieser Freund meinem Mann vor etwas 15 Jahren. Zinsen waren auch vereinbart. Dies wurde auch schriftlich festgehalten. Einige Zeit später lernte der Freund eine Frau kennen und heiratet sie. Vor etwa 10 Jahren ist dieser Freund dann verstorben. Da mein Mann damals durch Scheidung usw. noch nicht in der Lage gewesen war das Geld zurück zu zahlen, war dieser Betrag nebst Zinsen noch offen. Beim späteren Umzug der Witwe, bei dem mein Mann behilflich war, sprach er sie auf den offenen Betrag an und bot ihr eine Rückzahlung in Raten an. Sie lehnt zu diesem Zeitpunkt die Rückzahlung ab. Sie winkte nur ab und meinte, sie bräuchte das Geld nicht. leider gab es hierfür keine Zeugen.....
Im Dez. 2012 meldete sie sich dann und Sprach über die offene Schuld.... mein Mann war sehr überrascht, weil er schon sehr lange nichts mehr von dieser Frau gehört hatte. Leider besitzt mein Mann zwischenzeitlich keine schriftliche Vereinbarung mehr - nach 10 Jahren war dieses Thema für ihn abgeschlossen. So konnte er ihr auch wenig Auskunft über die Höhe es Betrages geben. Vor zwei Wochen dann, meldet sie sich wieder per e-Mail. Mit Scann des Vertrages und Zinseszinsberechnung bis 31.07.2013. Muss mein Mann diesen Betrag nach 10 Jahren bezahlen? Hat sie überhaupt einen Anspruch, da sie den Verstorbenen zum Zeitpunkt der Leihgabe noch gar nicht kannte? Sind die Eltern des verstorbenen nicht auch erbberechtigt?
1 Antwort
Also zunächst einmal ist hier nicht die Rede von einer Leihgabe, denn Leihe setzt voraus, dass ein- und derselbe Gegenstand wieder herausgegeben wird, sondern von einem Darlehen.
Wer Inhaber des Darlehensrückzahlungsanspruchs ist, können wir nicht beantworten, denn wir kennen die Erbverhältnisse nicht. Wenn die Dame Alleinerbin nach ihrem Mann ist, dann steht ihr der Rückzahlungsanspruch zu.
Ob die Forderung noch besteht oder, ob sie etwa verjährt ist, können wir ebenfalls nicht beantworten. Dazu müßte man den Vertrag sehen. Wenn die Forderung jetzt erstmalig gekündigt wurde, kann sie selbst nach so langer Zeit noch berechtigt sein.
Da hatte der Macker aber Pech gehabt. In Indien läufts anders herum:
Das ist mal ein Link, den ich angeklickt habe. Leider konnte ich meinen Preis nicht errechnen, da ich weder meine Kaste kenne noch weiß, wieviel Lhak ich verdiene.
Wo kann man die indische Staatsbürgerschaft erwerben? Oder reicht der Indergarten? Oder gar das Indernet?
meine Kaste
Alles was ein Wasserklo besitzt und nicht stinkt wie ein Erdferkel gehört in Indien zu den Bramanen!
Gut, dann können wir das ja schon mal ausschließen. Hast du weitere Hinweise?
Die hat den doch bestimmt nur wegen des Geldes - also der Forderung von 1,500 - geheiratet...
Du hast recht, ohne Kenntnis der Verhältnisse kann man hier gar nichts sagen.