Offene Rechnungen vom verstorbenen Ex-Ehemann - Mahnung

4 Antworten

Ihr müsst auch nicht zahlen, aber wenn der Versorger Geld zum Fenster rauswerfen will, soll er klagen, denn ihr könnt da sozusagen im Vorwege nichts anderes sagen als dass Ihr das Erbe ausgeschlagen habt, bzw. die Mutter seit vielen Jahren geschieden ist.

Erst wenn ein Mahnbescheid kommt, dann wird es ernst. Dann Widerspruch einlegen und dann müssen die eine Klage einreichen und werden verlieren.


Gaenseliesel  14.04.2015, 16:35

DH ! Mahnbescheid abwarten und Widerspruch einlegen !!!

klausklaus 
Beitragsersteller
 14.04.2015, 21:03

Ist ein Mahnbescheid die 3. Mahnung oder noch etwas danach?

vulkanismus  14.04.2015, 21:40
@klausklaus

Ein Mahnbescheid ist ein Mahnbescheid - eine Mahnung ist eine Mahnung.

Der Mahnbescheid kommt vom Amtsgericht. Der hat dann eine Rechtsbehelfbelehrung. Daher kannst Du dagegen Widerspruch einlegen. Wenn Du das schriftlich nicht kannst, gehe zum Amtsgericht und erhebe ihn mündlich zur Niederschrift. Dort darfst Du dann nichts mehr durcheinander bringen.

Wenn Du noch keinen Mahnbescheid hast, dann tue   n i c h t s, zahle nichts und wenn einer vom Inkasso kommt, dann schicke in weg. Wenn er pampig wird oder nicht gehen will, dann hole die Polizei.

mein Bruder und Ich das Erbe abgelehnt haben

"Abgelehnt"? Meint das eine ebenso fristgerechte wie formale Erbausschlagung?

Habt ihr also innerhalb von 6 Wochen nach Kennntnis sowohl vom Tode des Erblassers als auch davon, dass ihr als Erbe berufen wurdet, notariell beurkundet oder persönlich bei der Geschäftsstelle beim zuständigen Nachlagericht eure Ausschlagungserklärung zu Protokoll gegeben?

Dann scheitert der Anspruch des Stromversorgers und deren Ankündigungen darf man ignorieren, allenfalls bei Zugang einer Zahlungsklage oder Mahnbescheid unter Vorlage der Ebausschlagung in Kopie zurückwesien.

Andernfalls darf man die Ankündigung ernst nehmen, denn einfach ein Schreiben aufsetzen, in dem eine Verzichtserklärung enthalten ist, und dieses dann beim Nachlassgericht abgeben oder in den Briefkasten werfen, wäre unwirksam :-(

Zutreffenderweise war eure Mutter spätestens mit Rechtskraft ihrer Scheidung mit dem Erblasser als rechtsnachfolgende Erbin dessen Nachlasses ausgeschlossen und hat mit der Forderung garnichts zu tun.

G imager761

Die Eheleute sind seit 1997 geschieden und damit ist die Ehefrau raus aus der Forderung.

Es sei denn, sie hat den Anschluss des Mannes seither weiter genutzt und nichts bezahlt. Nur dann wäre sie haftbar.

Vielleicht weiss der Stromversorger nichts von der Scheidung?