Der Vater bezieht Grundsicherung und hatte davor ALG. Damals beim Beantragungen wurde die Frage ob er das Grundstück verschenken will mit Nein beantwortet. Jetzt möchte der Sohn das Grundstück gerne erben, wenn der Vater irgendwann mal nicht mehr in der Lage ist dieses Grundstück zu nutzen. Frage ist jetzt ob es Probleme mit dem Amt geben kann, wenn man beim Notar das Grundstück über Erbe eintragen lässt? Und ob das Amt das Recht hat dieses zu verhindern.. Ich hoffe Sie können uns weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen, Kim