Erbe bei bafög?

2 Antworten

Hallo nochmals Cindy13,

bevor du/ihr dem Bafög Amt aus Unwissenheit unklug antwortet, lest worauf es hier im Wesentlichen ankommt:

https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/BAfoeG-Datenabgleich/

scrolle bis zu den Tipps, u.a. zum Thema:

 „Was tun, wenn BAföG-Amt nach einer Stellungnahme fragt ? “



Brigi123  03.10.2017, 22:25

Ja, unklug antworten wäre schlecht. Die Fragestellerin sollte sich vorher informieren.

Hallo,

gut zu wissen...... das " Vermögen " der Eltern spielt beim BAföG keine Rolle, das mtl. Einkommen aber schon ! 

Für das Vermögen der Tochter als Bafög Antragstellerin gibt es insgesamt einen Freibetrag von 7500,- € (Sparguthaben, Bauspar- oder  Lebensversicherung) zum Zeitpunkt der Antragstellung. 

Also sind die verbliebenen 6000,- € im Rahmen des Erlaubten, also unschädlich für den BAföG Bezug ! 


Cindy13 
Beitragsersteller
 03.10.2017, 10:17

Wir haben von dem Geld gelebt, was sich aber nach der langen Zeit  nicht mehr im Detail nachweisen lässt. Reicht es, jetzt nur die Ausschlagung des Erbes anzugeben oder muss ich die Versicherung von 2002 angeben?

Brigi123  03.10.2017, 13:24
@Cindy13

Du mußt nur das jetzt bzw. zum Antragszeitpunkt vorhandene Vermögen Deiner Tochter angeben.

Cindy13 
Beitragsersteller
 03.10.2017, 16:00
@Brigi123

Sie verlangen aber eine Übersicht über das Erbe

Brigi123  03.10.2017, 18:28
@Cindy13

In erster Linie will das Bafögamt wohl prüfen, ob Vermögen künstlich verschoben wurde, um sich als bedürftig darzustellen.

Ich könnte mir allerdings auch vorstellen, dass es Probleme geben könnte, da der Verbrauch des Vermögens des Kindes für den Alltag, das gemeinsame Leben, eigentlich nicht korrekt ist. Eigentlich verwaltet man als Elternteil ein solches Vermögen des Kindes nur bis zu dessen 18. Geburtstag. Du warst ja nicht die Begünstigte aus der LV. Und wenn Du das Vermögen bewahrt hättest, bestünde jetzt  wahrscheinlich kein Bafög-Anspruch. Evtl. denkt das Bafögamt so weit. 

Im Einzelfall könnte der Verbrauch evtl. doch gerechtfertigt sein, z.B. wenn andere Leistungen wie ALG-II durch das Vermögen ausgeschlossen waren (könnte ich mir vorstellen).

In jedem Fall mußt Du wohl den Sachverhalt wahrheitsgemäß darstellen. Bei der Darstellung sollte nichts unerwähnt bleiben, was der Tochter über die normale Versorgung hinaus aus dem Vermögen bezahlt wurde (z.B. eigenes Auto).

Evtl. solltest Du Dich an sowas wie “ Frag einen Anwalt“ gegen eine geringe Gebühr wenden, bevor Du den Sachverhalt darstellst. Oder an ein Bafög-Forum (z.B. studis-online).

 Bei Ablehnung von Bafög könntest Du evtl. Beratungshilfe beantragen und einen Anwalt konsultieren. Ich gab aber keine Fachkenntnisse, dies sind nur meine Ideen und Anregungen.