P-Konto-Erbe?
Also ich habe ein P-konto und mein Vater ist vor kurzem verstorben aber da ich nun noch hartz4 beziehe, wollte ich fragen Wie ich das Geld von seinem Konto was noch oben War+ seinem Sparbuch auf Mein konto Überweisen kann. ich habe schon Versucht mit dem sparbuch meines Kindes zur bank zu gehen und zu fragen ob sie es darauf überweisen könnten aber die sagten nur es wäre betrug, dann ging ich mit dem konto meines sohnes da hin also dem Girokonto und die meinten wieder das es betrug sei. nun ich habe auch schon bei der schuldnerberatung angerufen ob man einmalig den freibetrag erhöhen könnte. aber die meinten auch das es nicht möglich sei... nun kommt meine frage... wie kann ich auf das geld meines vaters auf sparbuch und Konto zugreifen. Nur zur info Die schuldnerberatung kam mit dem Vorschlag mit dem Sparbuch meines Kindes zur Bank zu gehen.
3 Antworten
Zitat:
Ob Sie weiterhin zur Kontoführung bevollmächtigt sind, hängt letztlich
davon ab, ob die von der Oma an Sie bzw. Ihre Mutter erteilte Vollmacht
eine sog. transmortale (Vollmacht über den Tod hinaus) oder postmortale
(Vollmacht auf den Todesfall) Vollmacht darstellte.
http://www.frag-einen-anwalt.de/Kontosperrung-nach-Ableben---f113171.html
Ganz einfach, überweise es auf Dein P-Konto. Alternative, aber nicht zulässig, weil zumindest der Verdacht aufkommt, dass Du Gläubiger schädigen möchtest, oder es dem Jobcenter verheimlichen willst, Bar abheben.
ich habe jetzt das Konto auflösen lassen, wissen sie vielleicht wie lange es dauert bis ich mit dem restlichen geld auf meinem Konto rechnen kann ?
Ich habe jetzt das Konto auflösen lassen, wissen sie vielleicht wie lange es dauert bis ich mit dem geld Rechnen kann ? Weil meine schwester jetzt diese woche in meine Heimatstadt kommen tut und ich nicht weiß ob ich dann schon ihr ihren anteil geben kann
Als ALGII - Bezieher kannst Du das Geld Deines Vaters nicht retten, da alles was auf dem P - Konto über den Freibetrag hinausgeht an Deine Gläubiger geht.
Außerdem gilt für alle die ALG-II beziehen, dass die Erbschaft eine sogenannte einmalige Einnahme ist, die auf einen angemessenen Zeitraum - bis zu 12 Monate - aufzuteilen ist.
Freibeträge wie beim Vermögen gibt es nicht.
Es geht darum das ich das geld noch aufheben muss da sich meine beiden geschwister noch nicht gemeldet haben.
Das ist das große Problem, weil ihr nun eine Miterbengemeinschaft seit, der jetzt das Konto gehört.
Es muss sich grundsätzlich auf eine gemeinsame Vorgehensweise geeinigt werden.
Erst wenn die Geschwister das Erbe ausschlagen, kannst Du über das Konto verfügen. Vorher hast Du keine Möglichkeit an das Geld zu kommen.
Danke für die Schnelle antwort. Also soll ich einfach das Geld auf mein P-konto Überweisen lassen. aber was ist dann mit dem Freibetrag den ich Überschreite.?