MUSS MAN BEI TOD DES EHEPARTNERS DEN KREDITVERTRAG WEITERBEZAHLEN
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte höflichst um die Beantwortung einer Frage mit folgendem Sachverhalt:
Mein Schwiegervater hat zu Lebzeiten ein Auto gekauft. Dies wurde mit einem Kreditvertrag finanziert. Dieser Kreditvertrag wurde nur von meinem Schwiegervater unterzeichnet. Anfang Juli 2013 ist mein Schwiegervater gestorben.
Jetzt meine Frage: Muss meine Schwiegermutter die Raten für diesen Kredit weiter bezahlen oder muss sie dies nicht da ihr verstorbener Ehemann den Kreditvertrag allein unterzeichnet hat? Hat sie die Möglichkeit das Auto einfach der Bank zu überlassen und sie ist "schuldenfrei".
Vielen Dank für ihre Mühe.
3 Antworten
Erbe oder nicht Erbe, das ist hier der entscheidende Ansatzpaunkt. Nach deutschem Recht ist das Erbe ein Gesamtrechtsübergang. Es gehen auch alle Schulden mit über.
Abgesehen von dem Erbanspruch, wäre zu prüfen ob der Kredit mit einer Versicherung einhergegangen ist. Die meisten Kredite beinhalten bzw. dem Kreditnehmer wird angeboten eine Versicherung gegen Tod, Krankheit etc. abzuschließen.
In diesem Fall könnte die Frau das Erbe annehmen, müsste jedoch nicht für den KRedit aufkommen.
Selbstverständlich tritt die Schwiegermutter als Erbin wie alle Erben einer Erbengemeinschaft des Erblassers für dessen Schulden ein, und zwar jeder gesamtschuldnerisch, also auch allein und in voller Höhe, wenn der Nachlass die Forderung nicht hergibt :-O
Und eine Erbaussschlagung bzw. Nachlassinsolvenz ist nur 6 Wochen nach Anfall des Erbes möglich, danach nicht mehr, wenn der Kredit bekannt war oder sein konnte (Nachlassichtungspflicht).
Dabei muss sich die Bank keineswegs auf Rückgabe einlassen und darf Vorfälligkeitsentschädigung (Zinsverlust) verlangen, wenn der Kredit nicht regelmässig weiter bedient wird. Da wäre es meist günstiger, den Wagen zu verkaufen und die Raten aus dem Erlös weiter zu bedienen.
G imager761