Zwangsversteigerung angesetzt nachdem der Vermieter verstorben ist. Erben noch unbekannt. Was passiert nach der Zuschlagserteilung?
Hallo,
ich würde gerne bei einer Zwangsversteigerung für ein Haus mitbieten, habe aber reichlich Sorgen, ob ich vielleicht Gefahr laufe sowohl das Haus als auch das Geld nach dem Zuschlag zu verlieren. Die Sache ist etwas verzwickt. Der Hauseigentümer und Vermieter ist leider verstorben. Es gibt keine Erbenansprüche bzw. sind die Erben unbekannt. Was passiert wenn ich ein Zuschlag bei der Versteigerung bekomme, eine neue Grundschuld eingetragen wird und einige Zeit später doch noch die Erben auftauchen?
3 Antworten
Das ist völlig unproblematisch.
Irgendjemand betreibt ja die Zwangsversteigerung. Ein Gläubiger, ein Zwangsverwalter, wer auch immer.
Wenn Du nun mitbietest und den Zuschlag bekommst, wirst Du bezahlen und als Eigentümer eingetragen.
Wenn sich später ein Erbe melden sollte, wendet der sich an das Gericht, den Zwangsverwalter, wen auch immer, aber an Dich hat er keine Forderungen zu stellen.
Da braucht kein Gläubiger oder Zwangsverwalter die Versteigerung betreiben. Das machen die Gerichte, wenn Eigentümer nicht erreichbar sind.
Durch den Zuschlag werden die Forderungen des betreibenden Gläubigers bezahlt.
Durch Zahlung werden Sie dann später Eigentümer.
Ich bin mir nicht ganz sicher ob aber das Gericht nicht warten muss bis das Objekt umgeschrieben wird auf die konkreten Erben und dann auf sie.
Oder ob das Grundbuch direkt auf Sie umgeschrieben werden kann ohne den Zwischenschritt auf die Erben.
Mein Anwalt sagte mir mal von einem ähnlichen Fall wo es 10 Erben gab und es ewig gedauert hat alle weltweit ausfindig zu machen.
Das hat Jahre gedauert.
Weil Stand heute ist die ZV ja noch nicht und Stand heute vor der ZV muss man das Grundbuch ja schon auf jemanden umschreiben "Erben von"...
Einfach Gericht anrufen.
Da wäre ich vorsichtig. Es gibt ja einen aus dem TV bekannten Fall, wo eine solche Versteigerung rück abgwicktelt wurde in Potsdam. Da hat ein Gericht eine Versteigerung eines Grundstücks angeordnet, weil der Eigentümer für das Gericht nicht erreichbar war. Ein Ehepaar hat das Grundstück erworben/ersteigert und ein Haus darauf gebaut. Die haben inzwischen 2 Gerichtsverfahren verloren und müssen aus dem Haus raus und es abreißen. Der Alt-Eigentümer war der Gemeinde wg Grundsteuerzahlungen bekannt. Nur dem Gericht war er nicht bekannt. Gerichte sind halt in Entscheidungen frei und brauchen sich nicht bemühen, Adressen des Eigentümers herauszufinden. Schadenersatz ist in weiter Ferne. Die sind jetzt ruiniert.