Der Energieversorger möchte vom gesetzlichen Erben einen Erbschein.

Mein Vater hat vor seinen plötzlichen Tod den Versorger gewechselt und nach der Abschlußrechnung eine Gutschrift. Es besteht eine Haftungsbeschränkung die ich bei der Bank unterschrieben habe. Somit werden noch offen stehende bzw. laufende Rechnung beglichen. Das Konto besteht noch und die Gutschrift soll da drauf. Ist ein Erbschein erforderlich oder reicht die Sterbeurkunde(Kopie)