Reicht Überweisung mit Vermerk "Erbanteil" wenn man im Vorfeld Erbe erhalten soll?
Es gibt zwei Kinder - die Eltern überweisen dem einen Kind einen betrag von 100.000 Euro mit dem vermerk Erbanteil. Reicht das, um es im Falle einer Erbregelung anerkannt zu bekommen, das heisst dass dieses Kind dann um 100.000 Euro des Gesamtvermögens weniger erhält?
3 Antworten
Für mich wäre das nicht eindeutig. Erbe kann heißen:
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das ist das Erbe, mehr gibt es nciht
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das ist ein Vorab auf das richtige Erbe
Wenn es , wie in der Fragestellung geschrieben, auf das Erbe angerechnet werden soll, müßte es lauten:
ERbvorab. Auf das Erbe anzurechenen.
Oder
Sonderzahlung, vom Erbe zu kürzen.
Oder
Vorauszahlung auf Pflichtteil.
Möglichst sollte es auch noch im Testament genannt werden.
Das Gesetz beantwortet Deine Frage, schau in Abs.3:
[Überweisung mit] vermerk Erbanteil. Reicht das, um es im Falle einer Erbregelung anerkannt zu bekommen
Nein. Und bei der Summe und erwarteter Auseinandersetzung der Erben wären die Schenker gut beraten, sich eindeutig schrfitlich zu äußern, dies im Zweifel von allen Beteiligten gegenzeichnen zu lassen oder wenigstens dem/n Unbegünstigten in Kopie zur Kenntnis zu geben:
"Im Zuge der vorweggenommenen Erbfolgeregelung hat mein/unser/e Tochter/Sohn, Max/i Mustermann, geb. xx.xx.xxxx, per Banküberwesiung vom XX.XX.XXX aus meinem/unserem Vermögen 100.000,00 EUR (in Worten: Einhunderttausend Euro) erhalten.
Diese Zuwedung ist gem. § 2050 Abs. 3 BGB bei meinem/unser beider Erbfäll/e auszugleichen.
Ort, Datum, Unterschrift/en"
G imager761