2 Brüder- einer hat Vollmacht, gemeinsame Mutter gestorben, wer erbt wieviel?

5 Antworten

1. Er muss nachweisen, was mit dem Geld passiert ist. Gesagt hat er es, nun muss er es noch mit geeigneten Unterlagen belegen.

2. Wenn er zum Alleinerben bestimmt ist, geht es nur noch um den Pflichtteil § 2303 BGB 1/2 des gesetzlichen ERbes. Das wäre hier 1/2 bei zwei Kindern, also 1/4, bei 28.000,- euro 7.000,-

3. Natürlich konnte die Mutter den Lebensgefährten des eigenen Kindes als Erben einsetzen, allerdings würde sich damit der Pflichtteil verdoppelt haben, weil dieser Lebensgefährte kein gesetzlicher Erbe ist.

4. Also, der Halbbruder muss die Ausgaben belegen. Das ist es. Zur Not einklagen.

Du hat den Sachverhalt da oben unvollständig geschildert. Erst Deine Ergänzungen zu den bisherigen Fragen machen den Fall rund. Bitte merk Dir sowohl für Fragen bei FF wie auch für das eventuell notwendig werdende Gespräch mit einem Anwalt, daß niemand Gedanken lesen kann. Ohne vollständige Angaben wird man oft eine falsche Antwort bekommen. Ich habe schon erlebt, daß Prozesse geführt wurden nur deshalb, weil der Mandant unvollständige Informationen erteilt hat.  Den Schaden hat dann der schweigsame Mandant gehabt.

Hier ist nun die Rechtslage klar: Kraft Testaments ist Alleinerbe der Halbbruder. Deinem Mann steht nur das Pflichtteil zu, was die Hälfte des Erbteils ausmacht, hier also 7.000 Euro. Über den Umfang des Nachlasses hat der Erbe Rechenschaft abzulegen.

Wenn testamentarisch nichts anderes von der Mutter verfügt wurde, erben beide Brüder zu gleichen Teilen.

Normalerweise sollten alle Erben Akteneinsicht erhalten und dann kann man leicht überprüfen, ob das Zahlenwerk in sich schlüssig ist oder ob hier Erklärungsbedarf ist. Wenn Ihr das Gefühl habt, hier wird Euch etwas vorenthalten und die Einsicht in alle Kontobewegungen seit Erteilung der Generalvollmacht vorenthalten, dann sollte man durchaus einen Rechtsanwalt hinzuziehen.  Wegen der Kosten würde ich aber vorher erst versuchen auf gütlichem Wege alle Ausgaben der letzten Jahre nachzuvollziehen. Denn ich zweifle sowohl Eure Milchmädchenrechnung an als auch die Aussage über das Restvermögen, das der Halbbruder genannt hat, der wirkliche Wert wird irgendwo dazwischen liegen.


Birgitta 
Beitragsersteller
 22.03.2015, 23:26

Es gibt ein Testament, wo der Halbbruder als Alleinerbe drinsteht, als Ersatzerbe steht dann erst mal sein Lebensgefährte (was wir nicht glauben, dass dies geht) und dann erst mein Mann und das er nur DM 8.000,-- zu kriegen hätte, nach heutiger Rechnung € 4.000,--. Wäre dies rechtens? Auf gütlichem Wege geht es leider nicht. Der Bruder will nichts zeigen.

Hallo, wenn es kein Testament gibt und keine anderen Angehörigen, erbt der Mann die Hälfte. Wenn er enterbt ist, bekommt er nur den Pflichtteil, also die Hälfte davon.

Auch wenn der Bruder Generalvollmacht (was ist das ?) hatte, muss er nachweisen können , wo das Geld geblieben ist. Wenn er nicht will: Anwalt.

Viel Glück

Barmer


Birgitta 
Beitragsersteller
 22.03.2015, 23:28

Die Generalvollmacht berechtigte ihn alle Handlungen im Namen der Mutter vorzunehmen. Konten, Haus verkaufen etc.

So wie ich es verstehe, stehen Ihrem Mann nur der Pflichtteil zu. Der Halbbruder muss natürlich alle Ausgaben die aus dem Erbe gezahlt wurden belegen können. Kann oder will er dieses nicht tun, empfiehlt es sich einen Anwalt einzuschalten.