Erbe an Finanzamt melden?
Muss ich ein erbe was unter der steuerfreibetrag liegt dem finanzamt melden?
3 Antworten
Hallo,
es kommt darauf an, wird ein Testament von einem Nachlassgericht eröffnet und werden in diesem Testament die Erben eindeutig benannt, dann nicht.
Das Nachlassgericht ist in diesen Fällen nach § 34 ErbStG verpflichtet, dem FA die Erbschaft zu melden.
Ansonsten melden ! schon allein um nicht unnötig in den Verdacht der Steuerhinterziehung zu geraten.
Hallo,
Du meinst es sicher wegen der Freibeträge für die Erbschaftssteuer, bei denen sich die Steuerpflicht durch ein gegenüberstellen von Erbschaft und Freibetrag relativ leicht feststellen lässt.
Es macht Sinn, es zu melden, denn dann bist Du definitiv auf der sicheren Seite und bekommst hochofiziell und schriftlich bestätigt, dass keine Steuer anfällt.
Gruss
Walter
Du darfst dir längstens drei Monate ab Kenntnis des Erbfalles Zeit lassen.
Die Pflicht zur Anzeige besteht unabhängig von der Höhe der Erbschaft. Erst der Finanzbeamte entscheidet dann, ob das geerbte Vermögen die Freibeträge überschreitet oder nicht.
Was passiert wenn man es nicht meldet?
Der erbfall ist schon über 1jahr her. Ich wusste damals nicht das man das melden muss, dachte das macht der notar der den erbschein beantragt hat.
Wenn bis heute nichts "passiert" ist, dann wirst du auch nichts mehr befürchten müssen.
ich lese jetzt NOTAR ......dann wird dieser die Erbschaft schon lange an's FA gemeldet haben und du machst dir unnötige Gedanken......in dem Fall brauchst du nämlich nichts mehr tun.
Das FA hätte sich bei dir gemeldet wenn die Summe deiner Erbschaft eine Erbschaftssteuer ausgelöst hätte.....also, alles GUT somit !
Du kannst die Erbschaft aber als pflichtbewusster Steuerzahler auch jetzt noch formlos nachmelden, wenn's beruhigt !
Es gibt eine Anzeigepflicht (§ 30 ErbStG / 3-Monats-Frist).
Wenn Du nicht informierst und das Erbe hätte Erbschaftssteuer verursacht, dann ist es ein Tatbestand der Steuerhinterziehung.
Liegt das Erbe innerhalb der Freigrenzen und es fällt keine Steuer an, dann ist die fehlende Information lediglich eine Ordnungswidrigkeit und verursacht ein Bussgeld wenn es nachträglich vom FA bemerkt wird.
.....und dann gibt es noch diesen
§ 34 ErbStG
demnach sind auch Gerichte, Behörden und Notare ohnehin verpflichtet, steuerlich relevante Erbschaften beim Finanzamt zu melden. Geht aus dieser Mitteilung zum Testament das Verwandtschaftsverhältnis eindeutig hervor, bedarf es keiner weiteren Meldung durch den Erben selbst.
Unter dem Freibetrag - wer hat das berechnet?
Aber muss ich es melden wenn die Erbschaft definitiv unter dem freibetrag liegt. Erbe war cs. 20000€ freibetrag 400000€.
Oder mach ich mich strafbar wenn ich es nicht melde?