Erbe an Finanzamt melden?

3 Antworten

Hallo,

es kommt darauf an, wird ein Testament von einem Nachlassgericht eröffnet und werden in diesem Testament die Erben eindeutig benannt, dann nicht.

Das Nachlassgericht ist in diesen Fällen nach § 34 ErbStG verpflichtet, dem FA die Erbschaft zu melden.

Ansonsten melden ! schon allein um nicht unnötig in den Verdacht der Steuerhinterziehung zu geraten.

Hallo,

Du meinst es sicher wegen der Freibeträge für die Erbschaftssteuer, bei denen sich die Steuerpflicht durch ein gegenüberstellen von Erbschaft und Freibetrag relativ leicht feststellen lässt.

Es macht Sinn, es zu melden, denn dann bist Du definitiv auf der sicheren Seite und bekommst hochofiziell und schriftlich bestätigt, dass keine Steuer anfällt.

Gruss

Walter


Norman30 
Beitragsersteller
 20.02.2018, 20:08

Aber muss ich es melden wenn die Erbschaft definitiv unter dem freibetrag liegt. Erbe war cs. 20000€ freibetrag 400000€.

Oder mach ich mich strafbar wenn ich es nicht melde?

Gaenseliesel  20.02.2018, 20:40
@Norman30

Du darfst dir längstens drei Monate ab Kenntnis des Erbfalles Zeit lassen.

Die Pflicht zur Anzeige besteht unabhängig von der Höhe der Erbschaft. Erst der Finanzbeamte entscheidet dann, ob das geerbte Vermögen die Freibeträge überschreitet oder nicht.

Norman30 
Beitragsersteller
 20.02.2018, 20:59
@Gaenseliesel

Was passiert wenn man es nicht meldet?

Der erbfall ist schon über 1jahr her. Ich wusste damals nicht das man das melden muss, dachte das macht der notar der den erbschein beantragt hat.

Gaenseliesel  20.02.2018, 22:05
@Norman30

Wenn bis heute nichts "passiert" ist, dann wirst du auch nichts mehr befürchten müssen.

ich lese jetzt NOTAR ......dann wird dieser die Erbschaft schon lange an's FA gemeldet haben und du machst dir unnötige Gedanken......in dem Fall brauchst du nämlich nichts mehr tun.

Das FA hätte sich bei dir gemeldet wenn die Summe deiner Erbschaft eine Erbschaftssteuer ausgelöst hätte.....also, alles GUT somit !

Du kannst die Erbschaft aber als pflichtbewusster Steuerzahler auch jetzt noch formlos nachmelden, wenn's beruhigt !

user2358  21.02.2018, 19:38

Es gibt eine Anzeigepflicht (§ 30 ErbStG / 3-Monats-Frist).

Wenn Du nicht informierst und das Erbe hätte Erbschaftssteuer verursacht, dann ist es ein Tatbestand der Steuerhinterziehung.

Liegt das Erbe innerhalb der Freigrenzen und es fällt keine Steuer an, dann ist die fehlende Information lediglich eine Ordnungswidrigkeit und verursacht ein Bussgeld wenn es nachträglich vom FA bemerkt wird.

Gaenseliesel  22.02.2018, 14:01
@user2358

.....und dann gibt es noch diesen

§ 34 ErbStG

demnach sind auch Gerichte, Behörden und Notare ohnehin verpflichtet, steuerlich relevante Erbschaften beim Finanzamt zu melden. Geht aus dieser Mitteilung zum Testament das Verwandtschaftsverhältnis eindeutig hervor, bedarf es keiner weiteren Meldung durch den Erben selbst.

Unter dem Freibetrag - wer hat das berechnet?


Norman30 
Beitragsersteller
 20.02.2018, 20:02

Der freibetrag liegt bei kindern bei 400000€

correct  20.02.2018, 20:46
@Norman30

Und wer hat die Höhe des Erbes geprüft - verstehst Du nicht - das macht das Finanzamt und nicht der Erbe.