Ablösesumm,e
ich habe ein Wohnrecht geerbt und musste hierfür 8000 Euro ans FA bezahlen. Der Eigentümer will mir das Wohnrecht abkaufen für 45.ooo euro muss ich nun wieder steuern bezahlen oder bekomme ich eventuell etwas zurück. Ich wohne hier 5 Jahre und das FA hat die Summe über 25 Jahre Wohnrecht berechnet.
2 Antworten
Steuern zahlen mußt Du nicht, vom FA zurück bekommen wirst Du aber auch nichts. Die Erbschaftsteuer ist ja ua nach der Nutzungsdauer des Wohnrechts berechnet worden und nur deshalb weil Du das vor Ablauf der Nutzungsdauer verkaufst gibt es ja überhaupt Geld. Würde der Eigentümer warten bis Du in die ewigen Jagdgründe umziehst, brauchte er keine Cent zu investieren.
Zurück geben kann es ncihts, denn das seinerzeitige Erbe wurde bewertet udn der Erbschaftsteuer unterworfen.
Der Fall ist abgeschlossen.
Beim Verkauf des Wohnrechts könnte man auf die Idee kommen, es wäre ein privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG. Ist es hier aber nicht, da es ja eine Zuwendung war, die unentgeltlich erfolgte, also nicht gegen Entgelt erworben wurde.