Ablösesumm,e

2 Antworten

Steuern zahlen mußt Du nicht, vom FA zurück bekommen wirst Du aber auch nichts. Die Erbschaftsteuer ist ja ua nach der Nutzungsdauer des Wohnrechts berechnet worden und nur deshalb weil Du das vor Ablauf der Nutzungsdauer verkaufst gibt es ja überhaupt Geld. Würde der Eigentümer warten bis Du in die ewigen Jagdgründe umziehst, brauchte er keine Cent zu investieren.

Zurück geben kann es ncihts, denn das seinerzeitige Erbe wurde bewertet udn der Erbschaftsteuer unterworfen.

Der Fall ist abgeschlossen.

Beim Verkauf des Wohnrechts könnte man auf die Idee kommen, es wäre ein privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG. Ist es hier aber nicht, da es ja eine Zuwendung war, die unentgeltlich erfolgte, also nicht gegen Entgelt erworben wurde.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986