Pflichtteil einfordern obwohl man vor Jahren schon abgefunden wurde?

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Was steht im Notarvertrag?

Üblich wäre, wenn eine Tochter das Haus bekommt und die andere dafür abgefunden wird, dass man zum Notar geht und die Schwester einen Pflichtteilsverzicht gegen die Abfindung vereinbart hat. Sinn der Maßnahme ist, dass sie im Erbfall nicht den Pflichtteil aus dem Haus fordern kann.

Das restliche Vermögen können die Eltern aber vererben, wie sie wollen. Wenn Sie kein Testamant machen, gilt die gesetzliche Erbfolge.

Da Sie den Pflichtteil fordert, gibt es aber wohl ein Testament und wie es dann aussieht, ergibt sich aus dem Notarvertrag. Wenn sie da auf den gesamten Pflichtteil verzichtet hat, hat sie jetzt keinen zu fordern. Sie kann aber auch nur auf den Pflichtteil aus dem Haus verzichtet haben und dann steht ihr trotz Testament der Pflichtteil auf das restliche Vermögen zu.

Üblicher ist jedenfalls ein Verzicht auf den gesamten Pflichtteil und dann gilt das Testament ohne Probleme mit dem Pflichtteil.

"Die andere Tochter wird abgefunden und bestätigt im Notarvertrag, dass
sie ihren Elternteil erhalten hat."

ja genau so wird das gemacht. Dann hat die abgefundene Tochter keine Rechte mehr.

"Nach über zehn Jahren versterben die
Eltern. Kann sie jetzt nochmal einen Pflichtteil fordern, für das
restliche Vermögen der Eltern?"

nein wohl eher nicht. Sie ist ja abgefunden worden. Kommt aber auf Details an, die sich sicherlich damals nicht erschlossen haben bzgl. des übrigen Vermögens, da vermutlich nicht bekannt.

Hallo,

ohne es 100%ig zu wissen !

Es kommt im Wesentlichen auf die damaligen notariellen Vertragsinhalte bzw. dem Testament der Eltern an.

Ich unterstelle hier mal, dass der damalige Notarvertrag inhaltlich lediglich den finanziellen Ausgleich der Schwester 2 gegenüber der Hausüberschreibung der Schwester 1 zum damaligen Zeitpunkt bestätigt. 

Wenn in dem Notarvertrag kein genereller Erbverzicht festgeschrieben wurde, besteht nach dem Tod beider Eltern immer noch ein Erbrecht beider Töchter. 

Bin gespannt wie dies von unseren Fachleuten gewertet wird.