Ich habe Bankvollmacht meiner Mutter über den Tod hinaus. Nach dem Tod kreuzen die Erben auf. Stimmt es, dass 3 Jahre Nachweispflicht der Kontoauszüge besteht?

4 Antworten

Hallo, du kennst es doch......

die Arbeit hat meist einer - erben wollen dann aber alle ! :-(  wenn es um's liebe Geld geht, kennt die gierige Verwandschaft keine Moral. 

Im Zweifelsfall können die Geschwister nach dem Tod der Mutter, Rechenschaft über die Ausgaben von dir verlangen, falls sie (oft nur aus Bosheit) Ungereimtheiten vermuten. Kannst du die Ausgaben dann nicht belegen, hast du das Nachsehen und zahlst aus eigener Tasche. 

Um solchen Szenarien vorzubeugen u. im eigenen Interesse, sollte man in einem von der Vollmacht getrennten Vertrag regeln, dass bei monatlichen Barausgaben bis zu einem bestimmten Betrag keine Nachweispflicht gegenüber den Erben besteht. 

Eine solche Regelung ist eine sinnvolle Erleichterung für dich als Bevollmächtigte, weil du nicht mehr über Kleinstbeträge und jeden gekauften Artikel Rechenschaft ablegen musst.

Wäre doch eine Überlegung wert, oder ?


Tatsächlich können die Erben 10 Jahre rückwirkend sämtliche Kontoauszüge der Erblasserin bei der Bank anfordern und damit deine Abhebungen nachvollziehen.

Als Kontobevollmächtigter schuldest du keine Rechenschaft, aber Glaubhaftmachung. Meint, du müsstest tatsächlich über jede zweifelhafte Verfügung darlegen, warum sie für die Kontoinhaberin getroffen oder mit deren Zustimmung erfolgte.

Da kann man als Erbe durchaus mißtrauisch werden, wenn vermeindlich angeschaffte Bekleidung - natürlich ohne Kaufbeleg - nicht mehr vorhanden ist, Beschaffungsfahrten einen Aufwand ergeben haben sollen, der jeden Monat Benzin für etwa 800 km erforderlich machten, gar ein Einkaufs- oder Botenlohn vereinbart gewesen sein soll oder welche Telefonatskosten bei einer handyflatrate angefallen sein sollen.

Regelmäßige Zuwendungen an das Personal sind nun auch mehr als ungewöhnlich und durch Nachfragen leicht nachvollziehbar.

Im Ergebnis könnten sie diese Zuwendungen günstigenfalls als Schenkungen auf dein Erbe anrechnen, ungünstigstenfalls zívilrechtlich Herausgabeanspruch und strafrechtlich Veruntreuung geltend machen :-O

G imager761




Um es mal ganz klar zu sagen: Bankvollmacht ist nur das Außenverhältnis, m.a.W.: Man darf gegenüber der Bank Überweisungen tätigen und Geld abheben.

Die ganz andere Frage ist das Innenverhältnis gegenüber dem Vollmachtgeber. Da stellt sich die Frage, was mit dem vereinbart war, was der einem erlaubt hat.

Du mußt schon im Eigeninteresse versuchen, eine geordnete Ausgabenauftstellung zu erstellen und einen Beleg dafür abzugeben, daß Du diese Ausgaben verauslagen durftest. Ansonsten haftest Du womöglich und eine Strafanzeige wegen Untreue (§ 266 StGB) steht auch im Raum.

Die Miterben können viel anzweifeln, aber letztendlich müssen Sie nachweisen, dass zu Lebzeiten die Vollmacht mißbraucht wurde. Die Voillmacht wurde ihnen ja gegeben, damit Sie für die Verstorbene Geldgeschäfte erledigen.

Anders wäre der Sachverhalt, wenn Sie als Betreuerin für die Mutter eingesetzt wurden, dann sind sie zum Nachweis aller Ausgaben verpflichtet.

Vieles in der Frage deutet darauf hin, dass sich die Geschwister zu Lebzeiten herzlich wenig um die Mutter geschert haben, aber kaum hat sie die Augen für immer geschlossen, dann fallen sie wie die Geier über das Erbe her.