Schwester verprasst unser Erbe obwohl unsere Mutter noch lebt.
Meine Mutter ist nach einen Unfall ins Pflegeheim gekommen. Kurz vor den Unfall hat meine Schwester mit der ich verstritten bin die Pflegschaft über unsere Mutter übernommen. Ich muss dazu sagendes sie seit Jahren selber Rente bezieht und mit einen Mann zusammenlebt der Harz 4 bezieht aber und als Mieter bei ihr eingetragen ist. Dazu kommt das die zwei sich gegenseitig pflegen um die staatlichen Bezüge zu kassieren. Jetzt im Pflegeheim hat sich meine Schwester von unserer Mutter Vollmachten geben lassen um die finanziellen Aufgaben für sie zu erledigen. Das heißt soviel das meine Schwester so schnell wie möglich unser Elternhaus verkaufen will ohne mein Wissen. Von Nachbarn wurde mir erzählt das schon Käufer da waren. ( ich will nur kurz erwähnen das meine Schwester sich nach den Tod unseres Vaters sich ihr Pflichtteil auszahlen lassen hat) Meine Frage jetzt, wie soll ich mich verhalten?
2 Antworten
Was Dein Pflichtteil aus dem Erbe Deines Vaters angeht - da dürften Deine Ansprüche inzwischen verfallen sein - es sei denn, es wurde diesbezüglich vereinbart, die Auszahlung beispielsweise bis zum Tod der Mutter zurückzustellen.
Die anderen Punkte sind schon hinreichend abgehandelt.
meine Schwester mit der ich verstritten bin die Pflegschaft über unsere Mutter übernommen.
Wurde ihr das vom Gericht übertragen, oder nur über die von Dir genannte Einzelvollmacht:
Jetzt im Pflegeheim hat sich meine Schwester von unserer Mutter Vollmachten geben lassen um die finanziellen Aufgaben für sie zu erledigen.
Wenn ihr die Vermögenspflegschaft vom Gericht übertragen wurde, muss sie dort Rechenschaft ablegen über das, was sie macht.
Wenn sie nur auf Grund der Einzelvollmacht der Mutter handelt, muss sie nur der Rechenschaft ablegen.
Wenn Du der Ansicht bist, dass Deine Schwester die Mutter ausnutzt, liesse sich nur etwas über das Gericht erreichen.
WEnn Deine Mutter das Haus verkaufen will/muss kann es auch daran liegen, dass das Geld für das Pflegeheim benötigt wird.