Wie komme ich an mein Geld, wenn der Schuldner verstorben ist?
Ich habe einem guten Bekannten mehrfach Geld geliehen. Ich habe Nachweise darüber, das Geld sollte ich in kleinen Raten zurückbekommen, spätenstens aber nach Verkauf seines Hauses. Von seiner Frau wollte er sich auch trennen. Dann ist nach schwerer kurzer Krankheit ziemlich schnell verstorben, sodass wir keine Gelegenheit mehr hatten, diese Sache zu klären. Jeztzt habe ich seiner Frau einen Brief geschrieben , dass ich mein Geld zurückfordere. Sie schreibt, sie wußte davon nichts und es wird auch so bleiben. Ich solle sie in Ruhe lassen. Wie kann ich mit der Sache umgehen? Ich würde mich auch noch an seine Schwester oder seine Eltern wenden können, sie kennen mich aber nicht und wissen nichts von den Schulden. Ich bin so ziemlich ratlos, weil ich auch nicht weiß wie der Stand der Dinge mit dem Verkauf des Hauses ist.. Wer hat einen guten Tip für mich? denn ich möchte schon mein Geld wiederhaben.
4 Antworten
Wer ist denn Erbe? Das ist ja die erste Frage. Der ist nämlich in der Pflicht die Schulden zu tilgen und niemand anderer. Wer der Erbe nicht zahlen will, muß man die Forderung gerichtlich eintreiben. Hoffentlich sind Deine Nachweise wirklich geeignet, eine Darlehensvergabe zu belegen.
Klarer Fall die Erben haften.
Also die Ehefrau/Witwe, die gem. §§ 1371, 1931 geerbt hat und entweder seine Kinder, bzw. die Eltern, die in dem Fall auch gesetzliche Erben wären (testament mal aussen vr, weil wir nciht wissen, ob es eines gibt).
Also ultimatives Schreiben mit der Ankündigung es einem Anwalt zu geben.
Wenn Du den Anwalt sparen willst, sende einen Mahnbescheid. Kannst Du online machen.
Ich würde mit gem. §1994 BGB an das Nachlassgericht wenden:
(1) Das Nachlassgericht hat dem Erben auf Antrag eines Nachlassgläubigers zur Errichtung des Inventars eine Frist (Inventarfrist) zu bestimmen. Nach dem Ablauf der Frist haftet der Erbe für die Nachlassverbindlichkeiten unbeschränkt, wenn nicht vorher das Inventar errichtet wird.
(2) Der Antragsteller hat seine Forderung glaubhaft zu machen. Auf die Wirksamkeit der Fristbestimmung ist es ohne Einfluss, wenn die Forderung nicht besteht.
Stelle dort den entsprechenden Antrag. Die Forderung gegen die Erbin kannst Du danach in Ruhe angehen (Mahnbescheid/Klage). Vielleicht wird sie dadurch ja auch einsichtig und geht von sich aus auf Deine Forderungen ein.
Ist eine außergerichtliche Klärung nicht möglich, du hast es versucht, musst du deine Ansprüche gegenüber den Erben, per Gericht geltend machen.
Beweise liegen dir vor, wie du schreibst, es dürfte demnach nicht all zu problematisch werden.