Bekomme ich als Nichte und Erbe meiner verstorbenen Tante auch noch 3 Monate Rente?
2 Antworten
Hallo,
die Rente für das Sterbevierteljahr erhalten nur Witwen und Witwer weitergezahlt (es ist dann ein Vorschuss auf die Hinterbliebenenrente):
Nichten haben keinen Anspruch auf Hinterbliebenenrenten und damit auch nicht auf eine Rente im Sterbevierteljahr.
Gruß
RHW
Natürlich nicht. Das ist schon eine merkwürdige Frage.
Google mal “ Sterbevierteljahr“.
Also - ich finde die Frage auch nicht merkwürdig. Schließlich hat es mit Hinterbliebenen zu tun und genau genommen ist monika Hinterbliebene. Da kann man ruhig fragen wenn man sich in der Materie nicht auskennt!
Was ist an der Frage so merkwürdig???????Blöde Antwort....
Bekannte hatten mir was anderes gesagt..Nette...Da ich mir nicht sicher war habe ich nachgefragt.
Eine ganz normale Antwort hätte mir weiter geholfen......