Betreuung - Entlastungserklärung unterschreiben ohne Kontoauszüge zu sehen?

3 Antworten

Hallo, 

hatten wir nicht erst vor ein paar Tagen eine ähnliche Anfrage ? egal .....

"Vertrauen ist gut - Kontrolle ist besser" !

also ich unterschreibe grundsätzlich auch nur, was ich nachvollziehen kann.

 Geht die Tante nicht auf dein berechtigtes Interesse ein, dann sollstest du das Ganze durch das Gericht prüfen lassen und keinesfalls vorher eine Entlastung erteilen. Gerade in Erbangelegenheiten sind Mogeleien der Betreuer zu Ungunsten weiterer Erben, gar nicht so abwegig - meine Meinung.

Du kennst die Tante, traust du ihr Schummelei zu ? Falls JA, dann sag ihr, dass ihr so nicht weiter kommt und du es prüfen lassen willst. Letztlich sollte eine korrekte Abwicklung  auch in ihrem Sinne sein. ;-) 

Du hast doch genau diese Frage zu Beginn dieses Monats schon einmal gestellt und es wurden Dir Wege aufgezeigt wie Du vorgehen kannst. So wie Du den Fall schliderst riecht es förmlich danach, dass es Unregelmäßigkeiten in der Vergangenheit gegeben hat, die das Betreuungsgericht nicht überzeugen konnten. Teile der Tante mit, dass Du nichts unterschreiben wirst, bevor das Betreungsgericht nicht die Korrektheit ihrer Bilanzen anerkannt hat. Damit erübrigt sich dann auch dorthin zu fahren um alles einsehen zu können, denn zuschicken muß sie Dir nichts. 

Nun, es schein ja offensichtlich Differenzen zu geben, bzw. ein Klima des Unvertrauens eingetreten zu sein.

Deine Tante als ehemalige Betreuerin und Erbin befindet sich sowieso in einem Dilemma. Zum einen endet ihre Betreuung definitiv mit dem letzen Atemzug des Verstorbenen - sie darf faktisch überhaupt nichts mehr entscheiden.

Zum anderen ist sie (Mit)erbe und per se schon nicht mehr neutral - um es elegant auszudrücken ..;-)

Eine Entlastungserklärung würde ich ohne detaillierte Kenntnis, definitiv auch nicht unterschreiben.

Von daher würde ich beim Nachlassgericht die Bestellung einer Nachlasspflegschaft anregen. Wenn Deine Tante redliche Absichten und nichts zu verbergen hat, wird sie sicherlich erkennen, dass mit der Nachlasspflegschaft auch ihr geholfen ist.

Siehe auch hier: http://www.anwalt.de/rechtstipps/nachlasspflegschaft-zur-taetigkeit-eines-nachlasspflegers-oder-nachlassverwalters_013072.html